Was ist ein Post Nachsendeantrag Formular? Und was kostet es die Briefpost an die neue Anschrift weiterleiten zu lassen? All diese Fragen werden hier in diesem Beitrag beantwortet. Den Post Nachsendeantrag kann man online stellen. Praktische Formulare stehen bereit, um die Nachsendung der Briefpost zu bestellen.

Nachsendeauftrag

Post Nachsendeantrag – Funktionsweise des Formulars und Konditionen

Post Nachsendeantrag online stellen

Vielen Privatleuten, vor allem jedoch Geschäftsleuten, sind die Kosten, die die Deutsche Post AG für den Nachsendeservice erhebt, vergleichsweise egal. Umzugserfahrene Personen wissen, wie hilfreich und zuverlässig die Nachsendung der Briefpost funktioniert.

Wie heißt der Nachsendeantrag eigentlich auf Englisch? Die Antwort ist recht einfach: „postal redirection service“ lautet die Bezeichnung für einen Service, der in Deutschland sehr beliebt ist. DHL Zusendungen müssen übrigens extra beauftragt werden. Für die Beförderung von Päckchen und Paketen an die neue Adresse, erhebt die Deutsche Post AG eine Gebühr von knapp 7 Euro.

Kostenlos ist hingegen ist die Nutzung der Umzugsmitteilung. Mit diesem Geschäftsmodell verdient die „Post Adress“ Geld. Dem Business liegt der Datenabgleich zwischen jenen zugrunde, die Geschäftspartnern bereits bekannt waren und nun ihren Wohnort ändern. Wer sich registriert oder über den Post Nachsendeantrag den Gratis-Service in Anspruch nehmen möchte, der nutzt dieses kostenlosen Serviceangebot, das jedoch mit der Nachsendung der Briefpost nicht zu verwechseln ist.

Post Nachsendeantrag stellen – Was ist das und wie funktioniert die Weiterleitung der deutschen Post?

Definition: Mit Post Nachsendeantrag ist mehrheitlich der kostenpflichtige Service der Deutschen Post gemeint, bei dem Briefpost, die an eine bisher aktuelle Anschrift gerichtet wurde, automatisiert an eine neue Anschrift weitergeleitet wird.

Dieser Service wird ebenfalls von alternativen Postunternehmen angeboten. Er ist von Privatleuten und Geschäftskunden nutzbar.

Es stehen i. d. R. drei Laufzeiten zur Verfügung. Der Service ist innerhalb Deutschlands nach Zahlung einer einmaligen Kostenpauschale bis zum Laufzeitende kostenlos nutzbar. Postalische Nachsendungen ins Ausland werden zum Teil gebührenfrei abgedeckt, können jedoch in Einzelfällen Mehrkosten verursachen.

Der Begriff „Nachsendeantrag“ ist veraltet. Die offizielle Bezeichnung der Deutsche Post AG lautet ‚Nachsendeservice’. Im Sprachgebrauch üblich ist der Begriff „Nachsendeauftrag“. Historisch stammt der Begriff des Antrags zur Post Nachsendeantrag aus der Zeit der Bundespost, bei der ein Antrag gestellt werden musste. Im Zuge der Privatisierung des Staatsunternehmens wandelte sich der aus Servicegesichtspunkten arg behördlich klingende „Antrag“ in einen „Auftrag“.

In den Anfangsjahren der Online Vermarktung vom Post Nachsendeantrag wurde einige Jahre lang der Begriff „Post Umzugsservice“ verwendet, der jedoch nur den Teil der Nachsendemotivation abdeckt, der mit einem Wohnungswechsel verbunden ist.

Der Post Nachsendeantrag erstreckt sich jedoch auch auf andere Lebensbereiche, wie z. B. die Postweiterleitung zum Urlaubsort ins Ausland, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, Kuraufenthalte, längere Abwesenheiten z. B. bei dienstlich motivierten Ortsveränderungen oder im Todesfall oder bei Unternehmensinsolvenzen.

Post Nachsendeantrag – Kosten und Online Möglichkeiten – Ja oder Nein?

Inzwischen erfolgt eine Autokorrektur bzw. Korrekturempfehlung bei Eingabe des Begriffs „Post Nachsendeantrag“ zu „Post Nachsendeauftrag“ im Google Suchschlitz. Die Deutsche Post selbst sieht die Möglichkeiten den Service zu beantragen weniger kritisch und betreibt unter der Domain nachsendeantrag.de einen stark frequentieren Online-Service, mit dessen Hilfe Privatkunden bzw. Gewerbekunden die Nachsendung „beantragen“ können.

Allerdings geht mit den Begrifflichkeiten noch ein Effekt einher, der weitaus unangenehmer sein und sogar hohe Mehrkosten verursachen kann. Gemeint ist die Tatsache, dass es sich bei Worten wie „Umzugsmeldung“, „Reifenwechsel“ oder „Nachsendebeauftragung“ um generische Begriffe handelt, die sich nicht als Wortmarken schützen lassen, lediglich als eine Kombination aus Wort- und Bildmarke, wie es im Fall von „Nachsendeservice“ der Fall ist.

Die Folge ist, dass Verbraucher sicher stellen sollen, bei wem sie per Online Formular die Nachsendung von Briefpost, Postkarten, abonnierten Zeitungen und Zeitschriften „beantragen“.

Drittanbieter zeigen sich nämlich seit vielen Jahren erfindungsreich den Kunden über teuer gekaufte Werbeanzeigen bei Google an die Hand zu nehmen und in eigene Shops zu führen, die der eFiliale der Deutschen Post ähnlich sehen, die Leistungen der Post AG jedoch lediglich inkludieren.

Auf diese Weise kommen überteuerte Nachsendeaufträge zustanden, die die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit von umziehenden Personen ausnutzen. Mancher Postkunde wundert sich über eklatante Kostensteigerungen bei der Nutzung der Postservices im Umzugsfall. Tatsächlich sind diese Kunden jedoch in eine Falle getappt, die inzwischen auch von Verbraucherschutzorganisationen streng geahndet wird.

In Wirklichkeit ist kein Umzugsangebot derartig preisgünstig wie die Nachsendung der Post an eine veränderte Adresse. Die günstigste Variante des Umzugsservices der Post lässt sich nur online beauftragen.

Es handelt sich um die Kurzlaufzeit von sechs Monaten zum Preis von knapp 29 Euro (in der Filiale knapp 32 Euro). Die Laufzeit von 12 Monaten kostet für nicht gewerbliche Kunden knapp 38 Euro. Die Preise für Geschäftskunden liegen etwas höher (Online Auftrag 46,90 € / in der Filiale 49,90 €).

1. Post Nachsendeantrag – was ist das?

Unter einem Post Nachsendeantrag versteht man den jährlich millionenfach genutzten Umzugsservice der Deutschen Post, bei der Auftraggeber aus dem privaten oder gewerblichen Umfeld, die Postsendungen automatisiert von der alten Anschrift an eine neue Adresse weiterleiten lassen.

Nachsendeantrag, Nachsendeauftrag oder Nachsendeservice – gemeint ist jeweils das Gleiche. An die alte Anschrift gerichtete Postkarten, Briefe, Warensendungen und Zeitschriften werden – mittels automatischer Neuetikettierung – an die aktuelle Wohn- oder Firmenanschrift gesendet.

Für diesen Service erhebt die Deutsche Post eine geringe Gebühr. Die Post beteiligt Privatleute und Geschäftsleute am Aufwand. Einmalig und volumenunabhängig wohl aber in der Dauer beschränkt, werden die Nachsendungen kostenlos vorgenommen.

Einzige Ausnahme: Päckchen, Pakete werden per Zusatzkosten im deutschen Inhalt nachgesendet. Diesen Service übernimmt DHL. Das Zusatzentgelt kostet je Sendung 6,99 Euro.

Per Sendeantrag nachgesendet werden können: Postkarten, Briefe, Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben und Nachnahme-Sendungen), Blindensendungen, Bücher- und Warensendungen, Infopost, Streifenbandzeitungen, Zeitschriften in adressierten Hüllen. Telefonisch ist der Nachsendeantrag nicht zu beauftragen. 

2. Warum man auf das Original Formular der Deutschen Post AG achten sollte

Der Post Nachsendeantrag bei der Deutschen Post ist ein Klassiker. Früher war er kostenlos – heute ist er preiswert und sinnvoll.

Alternative Anbieter kombinierten den Umzugsservice der Post mit Nachsendeangeboten von anderen Firmen, z. B. regionalen Postdienstleistern. Diese Vorgehensweise wird als besonders vorteilhaft und wertvoll verkauft, ist in der Praxis mehrheitlich von wenig Mehrwert begleitet.

Deshalb sollen sich Verbraucher am Original orientieren, dass von der Deutschen Post angeboten wird. Die Postangebote sind gut am Logo des NACHSENDESERVICES erkennbar. Auch ein Blick ins Impressum verschafft Klarheit darüber, ob man sich auf einer Seite des ehemaligen Staatsunternehmens befindet oder auf der eines Drittanbieters, der geschickt vorgibt, es handele sich um das gleiche Serviceangebot.

Grundsätzlich gilt: Im Privatbereich bietet die Post keine Laufzeiten an, die teurer als 31,90 Euro sind (Stand August 2023).

3. Unterschied zwischen privatem und geschäftlichen Auftrag zur Postnachsendung

Von einer veränderten Situation bei der Postzustellung können sowohl private Haushalte als auch Firmensitze betroffen sein. Tatsächlich verzichtet niemand wirklich auf die Postweiterleitung bei einer Adressänderung.

Inhaltlich unterscheiden sich die Leistungen des Post Nachsendeantrags nicht zwischen Privatauftrag und geschäftlichem Auftrag. Die Laufzeitdauer ist gleich und die Arten der Sendungen, die weitergeleitet werden ist ebenfalls gleich.

Allerdings unterscheiden sich die Preise. Das ist nachvollziehbar, da im geschäftlichen Kontext davon ausgegangen werden kann, dass mehr Briefpost weitergeleitet werden muss (z. B. Rechnungen, Mahnungen, Bescheide, etc.)

Auf den ersten Blick sind die Preisunterschiede groß: Privatkunden zahlen 31,90 Euro – Geschäftskunden hingegen 49,90 Euro in der kürzesten Dauer von 6 Monaten, wenn der Auftrag in einer Filiale entgegen genommen wird. Der Online Auftrag ist etwas günstiger.

post nachsendeservice

4. Angaben des Auftraggebers im Nachsendeantrag Online-Formular

Online-Antrag: Die Daten des Auftraggebers sind selbstverständlich entscheidend bei einer korrekten Beauftragung des Post Nachsendeantrags. Wer ihn stellt, sollte auf die Online-Variante zurückgreifen. Auf diese Weise lassen sich Übertragungsfehler vermeiden, die beim handschriftlichen Ausfüllen des Antrags in der Postfiliale vor Ort leicht entstehen können.

Gerade bei komplizierten Namen kann das Lesegerät im Post-Zentrum die Buchstaben ggf. nicht eindeutig identifizieren. Dann kommt es zu Ärger, Beschwerden und Missmut. Hingegen ist die Eingabe per Online-Formularservice eine ‚bombensichere‘ Angelegenheit – im Übrigen auch, was die Recherche betrifft, wo sich der Adress- oder Namenfehler eingeschlichen hat und von wem er verursacht wurde.

Der Kundendienst der Post zeigt sich bei Änderungen an einem bestehenden Nachsendeantrag kulant. So zumindest die allgemeinen Erfahrungen. Werden jedoch wesentliche Änderungswünsche an die Service-Mitarbeiter herangetragen sind die Postkollegen angehalten Kunden auf eine Neuausstellung des Nachsendeantrags zu drängen.

Kleine Zahlendreher oder Buchstabenvertipper lassen sich unkompliziert korrigieren. Beim Antrag der Postnachsendung sollte man sich etwas Zeit nehmen und versuchen, Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

5. Kosten weitere Personenangaben – extra Gebühren oder gratis?

Kostenloser Nachsendeservice der Post: Wird ein Nachsendeantrag gestellt, können bis zu 12 Personen gratis angegeben werden.

Das ist besonders interessant für Wohngemeinschaften. Hier gilt: Wohngemeinschaften und Lebensgemeinschaften profitieren ganz erheblich von der Kostenpauschale, die die Deutsche Post einmalig veranschlagt, egal wie viele Personen in dem betreffenden Haushalt leben.

Beim Online-Antrag angegeben werden einfach die Anrede, ein Titel (falls gegeben), Vorname und Nachname.

Faires und preisgünstiges Nachsendeangebot. Im Punkt „Weitere Personen“ verfährt die Deutsche Post ähnlich wie die GEZ – der Beitragsservice bei Umzug – eine Wohnung – ein Preis. Egal, wie viele Personen die Leitungen der öffentlich rechtlichen Sender nutzen oder egal wie viele Personen umziehen und den Nachsendeantrag nutzen.

6. Bisherige Wohnadresse – neue Adresse nach Umzug

Wer umzieht sollte die neue Adresse zeitnah bekannt geben. Die Umzugsmeldung nimmt die Post online entgegen und kombiniert sie mit dem einmaligen Serviceangebot zum Gegenwert einer sehr geringen Gebühr alle Briefsendungen ohne zeitliche Verzögerung an die neue Adresse nachzusenden.

Der Post Umzugsservice ist in Deutschland einzigartig, zuverlässig, millionenfach bewährt und sehr preiswert.

Natürlich bot dieser Service in der Vergangenheit immer wieder Gelegenheiten zum Missbrauch. Insbesondere die Nutzung des Papierformulars und die Einreichung des Antrags in einer örtlichen Postfiliale ließen sich von 20-30 Jahren derart anonym bewerkstelligen, dass der ein oder andere Rachefeldzug auch den Nachsendeantrag beinhaltete.

Diese Zeiten haben sich glücklicherweise geändert und die Zustände sind wesentlich besser, was den Datenschutz und den etwaigen Missbrauch der Nachsendefunktion durch die Post durch Unbefugte betrifft. Nicht zuletzt durch die sicheren Beauftragungsformen im Shop der Deutschen Post und der bewährten Zahlungsarten kann Missbrauch heutzutage fast komplett ausgeschlossen werden.

7. Die kostenlose Option der Umzugsmitteilung der Post nutzen

Die Umzugsmitteilungen über die veränderte Adresssituation können selbstverständlich sehr individuell vorgenommen werden.

Wer jedoch den Post Nachsendeantrag stellt, könnte der Empfehlung der Deutschen Post folgen und die kostenfreie Option der Umzugsmitteilung nutzen, die vom Tochterunternehmen „Post Adress“ angeboten wird.

Zusätzlich zur Weiterleitung der Briefe und adressierten Sendungen informiert man via Umzugsmitteilungsservice geschäftliche Kontakte über die Umzugshandlung. Allerdings nur jene, die ohnehin bereits über die Kontaktdaten verfügten. Auf diese Weise vermeidet man von vorne herein Fehladressierungen aufgrund von veralteter Datenbestände. Eine sinnvolle Angelegenheit.

Umzugsmitteilung

8. Zusatzoptionen im Rahmen der Postnachsendebeantragung

Optionale Post-Leistungen: Neben der kostenfreien Zusatzleistung der Umzugsmitteilung bietet die Post im Rahmen der Nachsendeantragstellung weitere Optionen an.

Wer regelmäßig Päckchen und Pakete erhält, kann die Nachsendung dieser Warensendungen veranlassen. Allerdings rechnet der Partner DHL für die Zustellung Extragebühren ab. Und zwar je Sendung knapp 7 Euro.

Das erscheint vergleichsweise teuer, doch ist der Mehraufwand bei einer Nachsendung eines Pakets selbstverständlich weitaus größer als dies im Fall einer – z. B. Postkarte – ist. Wer den Haken „Ja“ bei Zusatzleistungen Päckchen und Pakete macht, der sollte sich das Preis-/Leistungsverhältnis gut angeschaut haben.

Die Bestelladresse (Amazon, eBay, andere) lässt sich vergleichsweise simple über die Online-Kundencenter ändern. Eine Nachsendebeauftragung, die automatisiert die Adresskorrektur vornimmt, ist selten notwendig. 

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