Welche Formulare zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Umzug benötigt werden und viele andere Tipps zur Wohnsitz-Adressänderung. Ist eine Vorab-Ummeldung möglich?

Dem Einwohnermeldeamt den Umzug melden. Und: Der Post den Umzug melden. Jetzt Post nachsenden lassen!

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Was brauche ich hierfür?

umzug

1. Warum muss man sich in Deutschland bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden?

Meldepflicht in Deutschland: Hierzulande besteht eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt. Die Anzeigepflicht einer Wohnsitzänderung ist der per Gesetz begründete Zwang eine Wohnungsanmeldung vorzunehmen. Grundlage bildet das Bundesmeldegesetz (BMG). Dort heißt es in §17, Absatz 1„Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

Aus diesem Grund ist es alternativlos dem Einwohnermeldeamt den Umzug zu melden. Zu beachten gilt, dass die Einwohnermeldeämter in Deutschland hierfür eine Frist von zwei Wochen nach dem Einzugstag vorsehen.

Ein Zweitwohnsitz muss nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt genauso umgemeldet werden wie ein Erstwohnsitz!

Für einen Zweitwohnsitz gelten exakt die gleichen Bedingungen, einschließlich der Fristen und möglicher Bußgelder bei Nichtbeachtung der Meldepflicht. Viele Bürger sind der Auffassung das sich die Ummeldepflicht überwiegend auf den Hauptwohnsitz bezieht und der Erstwohnsitz von den Einwohnermeldeämtern anders eingestuft wird. Das ist ein Trugschluss!

Die häufig gestellte Frage „Umzug was muss ich alles ummelden?“ bezieht also gleichermaßen den Nebenwohnsitz ein. Der Umzugsservice von ummelden.de empfiehlt in der Priorität nach der Meldung der Adressänderung an die Meldebehörden die Post-Ummeldung via Nachsendeauftrag und die Umzugsmeldung bei der GEZ und dem Finanzamt.

Dem Einwohnermeldeamt den Umzug melden: 2 Wochen nach dem Tag des Einzugs bleiben hierfür. In diesem Kapitel erfahren interessierte Bürger welche Unterlagen hierfür vorgelegt werden müssen. Wie hoch die Strafen ausfallen, sollte man die Fristen einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt deutlich überschreiten und wie sich generell der Ablauf einer behördlichen Ummeldung bei einem Umzug im Meldeamt bzw. Bürgeramt gestaltet.

Jetzt Ummelde-Checkliste nutzen und die Möglichkeit nicht verpassen, den Post Nachsendeauftrag kostengünstig online zu buchen. Übrigens: Den Gang zum Einwohnermeldeamt können Sie auch in zeitlich stets kritischen, akuten Umzugsphase von einer anderen Person vornehmen lassen. Diese benötigt hierfür eine Vollmacht. 

2. Innerhalb welcher Frist muss man sich anmelden?

Ummelde-Frist in Deutschland: Zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen sich Bürger anmelden. Der Gesetzgeber spricht hier von Einzug, was in der Praxis nicht automatisch gleichzusetzen ist mit z. B. Mietbeginn. Generell gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Einzugsdatum.

Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat und zum Beispiel fortan im Ausland lebt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die gleiche Frist gilt z. B. wenn der Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz wird. Tipp: Lassen Sie sich unbedingt im Falle einer Wohnsitzabmeldung ein amtliches Abmeldeformular aushändigen!

3. Welche Unterlagen sind für die behördliche Ummeldung erforderlich?

Unterlagen für die Wohnsitz Ummeldung: Für die Anmeldung wird eine Meldebescheinigung benötigt. Die entsprechenden Formulare stellen Gemeindeverwaltungen auf ihren Online-Seiten kostenlos zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Wohnungsgeber verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Die Mitwirkung besteht aus der Bestätigung einzugsrelevanter Daten, wie Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) sowie die Namen der meldepflichtigen Personen.

Im Einzelnen werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Anmeldeformular der Gemeindeverwaltung (amtliche Meldebestätigung)
  2. Vermieterbescheinigung (Gratis Download hier)
  3. Personalausweis (alternativ Reisepass)
  4. (Optional: Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte, Beiblatt bei Zweiwohnung)

4. Welchen Zweck erfüllt die Vermieterbescheinigung?

Vermieterbescheinigung – Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt: A. Der Gesetzgeber will den Missbrauch von Wohnungsanmeldungen von Personen verhindern, die vorgeben an einer Anschrift wohnhaft zu sein, doch dort gar nicht ihren Lebensmittelpunkt haben (Scheinanmeldungen). Die gesetzliche Passage dazu findet sich in § 19, Absatz 6: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“ B. Ferner ist es Sachbearbeitern nun leichter möglich, Verstöße gegen Fristüberschreitungen festzustellen.

Sie finden hier eine Vorlage zur Vermieterbescheinigung als pdf.

5. Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und einer Ummeldung?

Wohnsitz-Ummeldung: Ändert sich beim Wohnortwechsel der Meldebezirk, handelt es sich immer um eine Anmeldung. Bleibt der Umziehende im gleichen Verwaltungszuständigkeitsbereich kann eine Ummeldung vorgenommen werden. Zieht jemand also von Hamburg nach München handelt es sich um eine Wohnsitz-Anmeldung. Ändert jemand seine Wohnanschrift innerhalb von Berlin, handelt es sich behördlich für das Einwohnermeldeamt um eine Wohnsitz-Ummeldung innerhalb Berlins.

6. Droht ein Bußgeld, wenn die Anmeldefrist überschritten wurde?

Ummelden Bußgeld Kosten: Ja, wer die Anmeldefristen nicht einhält, der handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldvorschriften sind im § 54 des Meldegesetzes formuliert. Demzufolge handelt die Person ordnungswidrig, die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig den neuen Wohnsitz anmeldet. Die Umstände der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit sind hierbei unerheblich. Die Kosten für die Wohnsitz-Ummeldung sind bis auf wenige Ausnahmen an sich kostenfrei.

Bußgelder

7. Wie hoch ist das Bußgeld bei der Überschreitung der Anmeldefrist?

Höhe des Bußgeldes: In dem überarbeiteten Meldegesetz, das ab November 2015 bundesweit Gültigkeit hat, wurden die Bußgeldhöhen deutlich erhöht. Terminüberschreitungen können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind laut Absatz 3 sogar Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro möglich.

Allerdings zeigt die Praxis, dass die oben erwähnten Höchstgrenzen selten veranschlagt werden und die Bußgeldhöhe stark im Ermessen des Verwaltungssachbearbeiters liegt. Liegen Fristüberschreitungen vor, empfiehlt es sich diese möglichst plausibel zu erklären und ggf. Nachweise für die Verzögerung vorzulegen (z. B. im Fall eines Auslandsaufenthaltes oder bei lang andauernden Renovierungsarbeiten nach dem Mietbeginn).

Etwaige Kulanzzeiten werden individuell behandelt. Die Bußgeldhöhe für Privatpersonen überschreitet selten 2-stellige Beträge, zeigt die Praxis. Zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Strafen sollte man Fristverlängerungen beantragen. Das geht in einigen Bürgerämtern auch telefonisch.

8. Nach welcher Aufenthaltsdauer ist die Anmeldung notwendig?

§ 27 regelt die Ausnahmen von der Meldepflicht, die z. B. für Personen im Bundesfreiwilligendienst gelten sowie für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Fall von Lehrgängen oder Fachstudien.

Generell gilt: Bezieht jemand eine Wohnung bis zu sechs Monate ist keine behördliche Ummeldung erforderlich. Im o. g. Paragraphen lautet der Gesetzestext unter Absatz 2: „Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.“

9. Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Der Begriff der Wohnsitz & Wohnung wird in § 20 definiert: „Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“

Unter dem Begriff der „Hauptwohnung“ (Hauptwohnsitz) versteht der Gesetzgeber die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Diese Nebenwohnungen (oder auch Zweitwohnsitze) sind der Meldebehörde bekannt zu geben. Absatz 4 formuliert das wie folgt: „Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist.“

Auch in diesem Fall gilt: Wer eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, dem drohen Bußgelder.

10. Ist es rechtens, dass meine Daten vom Bürgeramt an den Beitragsservice übermittelt werden?

GEZ anmelden – Ja, der Rundfunkstaatvertrag regelt den Zugriff der zuständigen Landesrundfunkanstalten. Dort steht im § 11, Absatz 4, folgendes: „Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.“ Nicht ganz klar ist, ob die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, an die GEZ übermittelt werden dürfen.

Können Beitragspflichtige soziale oder gesundheitliche Gründe nachweisen ist eine GEZ-Abmeldung möglich. Die GEZ-Rundfunkgebühr muss seit dem Urteil vom 16. Juli 2018 nicht mehr für Zweit- oder Nebenwohnungen entrichtet werden.

11. Wie können Bürgere die Weitergabe von im Melderegister gespeicherten Daten verhindern?

Datenschutz bei der Wohnsitz-Ummeldung: Die Weitergabe von Personendaten kann durch einen Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren vorgenommen werden (MeldeG bzw. MRRG). Betroffene haben demnach ein Recht auf die kostenfreie Speicherung von Übermittlungssperren. Der Widerspruch bezieht sich auf die Datenübermittlung an Religionsgesellschaften, Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk, Parteien, Adressbuchverlagen sowie Internet-Auskunftsunternehmen. Eine totale Auskunftssperre gem. § 34 Abs. 6 MG NW kann beantragt werden, wenn für den betroffenen Bürger eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

12. Ist das persönliche Erscheinen bei der Wohnsitzummeldung erforderlich?

Ummeldung durch Dritte: Die Anmeldung nach Wohnsitzänderung wird von dem meisten Bürgern persönlich beim Einwohnermeldeamt vorgenommen. Allerdings kann der Betroffene auch eine Person seines Vertrauens bzw. einen kostenpflichtigen Dienst mit der Angelegenheit bevollmächtigen. Hierzu ist eine Vollmacht notwendig, die die Art des Meldevorgangs aufführt, die persönlichen Daten des Vollmachtgebers sowie die Personendaten des Bevollmächtigten, inkl. Ort, Datum und Unterschrift.

Hinweis für Betreuer:

Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Ummeldung vornehmen. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind die Bestellungsurkunde (Vollmacht) und der Ausweis des Betreuers vorzulegen. Ein Ummeldeformular speziell für Betreuer stellen viele Bürgerämter online zum Download bereit.

13. Muss man den Mietvertrag bei der Wohnsitzanmeldung vorlegen?

Mietvertrag zur Ummeldung erforderlich? Nein, nicht generell. Der Verwaltungsangestellte könnte Vertragsunterlagen jedoch ggf. einfordern. Das ist jedoch sehr selten der Fall. Der Mietvertrag wurde in der Vergangenheit von den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes häufiger angefordert. Heute ist das nur noch ganz selten der Fall. Auch, weil die Wohnungsgeberbestätigung das Vorhandensein eines gültigen und rechtmäßigen Mietvertrags voraussetzt.

14. Adresse ummelden: Wie lange dauert die Anmeldung des Hauptwohnsitzes?

Dauer der Wohnsitz-Ummeldung bzw. Wohnsitz-Anmeldung: Abgesehen von den Wartezeiten im Wartebereich des Bürgeramts – wenige Minuten, da der Personalausweis lediglich mit einem Zusatzaufkleber versehen wird, der die neue Adresse aufführt. Die Wirksamkeit einer Wohnsitz-Ummeldung ist also unmittelbar gegeben, das gilt ebenso für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes sowie allen artverwandten Behördengängen beim Einwohnermeldeamt. Die Wirksamkeit einer Wohnsitzveränderung ist sofort gegeben. Vor diesem Hintergrund ist auch keine vorzeitige Ummeldung, also eine Ummeldung vor dem Umzugstermin möglich. 

Hinweis: Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen!

Dauer: Wenn die Antragsvoraussetzungen gegeben sind und die notwendigen Dokumente vorliegen, wird die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes im Rahmen einer Vorsprache sofort erledigt.

15. Muss man sich beim Einwohnermeldeamt des früheren Wohnsitzes abmelden?

Wohnsitz abmelden? Das ist nur noch in den Fällen notwendig, in denen sich der zukünftige Wohnsitz im Ausland befindet, also im Inland fortan kein Wohnsitz in Deutschland mehr besteht. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes übernimmt das Einwohnermeldeamt am zukünftigen Wohnort und informiert das bisher zuständige Gemeindeamt über den Ortswechsel.

Die Wohnsitz-Abmeldung ist vor allem dann wichtig, wenn in Deutschland gemeldete Personen ihren Wohnort ins Ausland verlegen. Unbedingt zu empfehlen ist die Aufbewahrung der Abmeldebescheinigung, die das Einwohnermeldeamt aushändigt oder zusendet.

16. Ummelden – was mitbringen und was man bei Ummeldungen beachten sollte

Bei dem Wort Ummelden denkt man automatisch an die Wohnsitzänderung beim Gemeindeamt. Das ist gut, da sich die Rahmenbedingungen für eine fristgerechte Anmeldung der neuen Adresse in Deutschland geändert haben.

Bekanntlich gilt eine Frist von zwei Wochen innerhalb der Hauptwohnsitz und auch ein möglicher Nebenwohnsitz umgemeldet werden muss, ansonsten drohen Bußgeldstraßen. Was generell bei Ummeldungen zu beachten ist, die durch einen Wohnungswechsel ausgelöst wurden, haben wir in FAQ zum Thema zusammengefasst.

17. Kosten Wohnsitzummeldungen

Die Kosten für eine Wohnsitz-Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sind in der Regel gebührenfrei.

Das gleiche gilt für die Ausfertigung einer Meldebestätigung. Adressänderungen in Fahrzeugpapieren sind zumeist kostenpflichtig und bewegen sich durchschnittlich zwischen 10-11 Euro.

Die meisten Stadtverwaltungen fordern keine Gebühren für Meldevorgänge, auch nicht für Adressänderungen im Personalausweis.

Entstehen Kosten (Kfz-Schein-Adressänderungen, Ausstellung eines Personalausweises – zwischen 23 und 29 Euro) können diese Bearbeitungskosten i. d. R. bar oder mit einer EC-Karte (Girocard) bezahlt werden.

18. Post ummelden Kosten

Die Ummeldung der Post bei einem Wohnungswechsel ist preiswert. Darüber hinaus sehr preisstabil – bereits über viele Jahre hinweg. Doch selbst bei der Beauftragung des Post Nachsendeauftrags lassen sich Kosten sparen.

Die Deutsche Post bietet drei verschiedene Laufzeiten an. Von denen sind zwei ausschließlich online zu beauftragen. Die Gebühren sind unterschiedlich – Geschäftskunden zahlen etwas mehr als Privatkunden.

Nachsendeservice

19. Ummelden vor Umzug – Vorab-Ummeldung

Die Ummeldung eines Wohnsitzes vor dem Umzug ist nicht möglich. Vorab kann man sich also nicht vor dem Einzugstag beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Die Frage „ab wann“ die amtliche Wohnsitzaktualisierung möglich ist, lässt sich leicht beantworten. Schließlich ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Wohnungsgeberbestätigung. Das im Jahr 2015 erstmals bundesweit in Deutschland in Kraft getretene und geltende Meldegesetz orientiert sich am Einzugsdatum.

Dieses Einzugsdatum unterbindet einerseits Vorab-Ummeldungen und ist andererseits die Grundlage für die zeitnahe Einhaltung geltender Meldefristen. Wer also seinen Wohnsitz aktualisiert, muss tatsächlich zu diesem Zeitpunkt/ab dem angegebenen Datum in der betreffenden Wohnung offiziell wohnhaft sein.

20. Checkliste Wohnsitz Ummeldung bei Umzug

Ummeldung bei Umzug – die Checkliste für alle Belange einer Wohnsitzveränderung: Frist, Unterlagen, Vollmacht… Angaben zu den Bußgeldhöhen. Tipps bei verspäteter Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Angaben zu den Kosten einer Wohnsitzummeldung in Berlin, Hamburg und München. Welche Dokumente für die Ummeldung von Kfz notwendig sind. Und viele mehr… jetzt Adressänderungs-Checkliste bei Wohnungswechsel nutzen.

21. GEZ Umzug melden – Umzugsservice nutzen

Existieren Fristen für die Meldung des Umzugs an die GEZ?

Sind Bürger überhaupt verpflichte den Beitragsservice über den Ortswechsel zu informieren? Welche Online-Formulare werden von der GEZ bei Adressänderung angeboten? Muss ich die GEZ über den Umzug informieren? Unser Umzugsservice zu allen Belangen der GEZ-Ummeldung geht auf alle wesentlichen Fragenstellungen für Bürger ein.

22. Post Umzug melden – Umzugsmitteilung an die Deutsche Post

Wer den Post Nachsendeauftrag der Deutschen Post nutzt kann die kostenfreie Option einer „Umzugsmitteilung“ nutzen.

In jedem Fall ist es vorteilhaft die Nachsendung der Briefpost an die neue Anschrift zu beauftragen – vor allem angesichts der preisgünstigen Angebote und geringen Kosten. Online lassen sich zwei Varianten bestellen, die in stationären Postfilialen nicht zu beantragen sind. Welche das sind erfahren Sie hier.

Ummeldung im Rathaus – Online Formulare downloaden und vor dem Behördengang ausfüllen!

Die Wartedauer beim Einwohnermeldeamt reduziert sich deutlich, wenn jeder Meldepflichtige VOR dem Betreten der Amtsstube die Meldeformulare ausfüllt – außerdem ‚Checkliste Umzugsmeldung“ nutzen

Alle wichtigen Informationen zum Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt – welche Unterlagen bei der Wohnsitzänderung 2018 benötigt werden, erfahren Sie hier.

Seit dem 01.11.2015 – ist ein Mietnachweis durch den Vermieter erforderlich

Durch die im November 2015 in Kraft getretene Meldegesetzreform ist es wieder notwendig den Einzug vom Vermieter bestätigen zu lassen. Eine Bestätigungsvorlage kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Eine Veränderung hat sich im Jahre 2005 bei der Anmeldung ergeben. Vormals bestand die so genannte doppelte Meldepflicht in Deutschland. Diese sah vor, dass nicht nur der Mieter seinen Wohnsitz anmelden musste, darüber hinaus verlangte der Gesetzgeber auch vom Vermieter eine Bestätigung. Heutzutage ist diese Doppel-Meldung nicht mehr erforderlich, so dass die Vermieterseite deutlich entlastet wurde. Wobei auch für die Mieter ein Vorteil entstanden ist, weil sie ihren Vermieter möglicherweise früher immer wieder an die Anmeldung hätten erinnern müssen, damit alles endlich erledigt ist.

Einreichen müssen Bürger zudem ein vollständig und korrekt ausgefülltes Anmeldeformular, um den Wohnsitz anmelden zu können. In der Regel kann dieses Formular schon vor dem Gang zur Behörde als Dokument über die Behörden-Webseiten auf den Rechner heruntergeladen werden, um sich die Ausfüllarbeit auf dem Flur des Einwohnermeldeamtes zu ersparen. Denn dort wartet man bekanntlich schon ohne zusätzlichen Aufwand mitunter ziemlich lange.

Einwohnermeldeamt Umzug melden… Eine verspätete Wohnsitzänderung ist kein Beinbruch?

Die Behörden verlassen sich in der Regel auf die Angaben der Bürger, die sich ummelden möchten. Wer zu spät dazu kommt, die Wohnsitzänderung vorzunehmen, war vor Ort beim Amt bislang nicht gezwungen, das wahre Einzugsdatum anzugeben. Das hat sich mit der Wohnungsgeberbestätigung nun geändert. Die tatsächlichen Einzugsdaten lassen sich nicht mehr so leicht frisieren.

Zwar lässt die Angabe „Einzugsdatum“ immer noch einen gewissen Spielraum zu, da das Einzugsdatum nicht automatisch gleichzusetzen ist mit „Mietbeginn“, doch sind die Mitwirkungspflicht des Vermieters und die kräftige Erhöhung der Bußgelder dem Umstand geschuldet, Missbrauch einzudämmen, z. B. in Form von Sozialleistungsbezug an Wohnorten, die tatsächlich gar keine sind.

Vor diesem Hintergrund sind Fristüberschreitungen zwar kein Beinbruch, aber auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Denn die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht nur mit Blick auf den Wohnsitz selbst von Bedeutung. Vielmehr ist die Abgabe vom Formular für die Wohnsitzänderung auch die Grundvoraussetzung für manch andere Ummeldung bei Behörden. Zum Beispiel für den Gang zum Straßenverkehrsamt, um das eigene Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug vom alten auf den neuen Wohnort ummelden (Kfz-Ummeldung) zu können.

Einwohnermeldeamt Umzug melden… Ummeldung kann bei Vorlage einer Vollmacht vielfach im Auftrag erfolgen

Und diese Arbeit wird trotz des technischen Fortschritt auch weiterhin von den Mitarbeitern der Meldebehörden erledigt. Allerdings sein nochmals erwähnt, dass die Wohnsitzänderung mit Formular auch im Auftrag durch Dritte erfolgen kann, wenn Sie selbst vielleicht noch mitten in der Umzugsarbeit stecken und Ihnen schlicht die Zeit für den Ausflug zum Einwohnermeldeamt fehlt.

Neben den gültigen Ausweisdokumenten (im Falle eines Reisepasses samt der letzten Meldebescheinigung) der umzumelden den Personen müssen Sie in diesem Fall zusätzlich zum Formular zur Wohnsitzänderung auch eine Vollmacht mitbringen. Aus diesem Schreiben muss eindeutig hervorgehen, dass die Person mit der Ummeldung beauftragt wurde. Dann kann auch die Umschreibung direkt erfolgen, ohne dass Sie nochmals bei der Meldestelle erscheinen müssen.

Einwohnermeldeamt Umzug melden…Bürgerservice Adresse ändern: Was sind die entscheidenden Änderungen im aktuellen Bundesmeldegesetz?

Das aktuelle Meldegesetz des Einwohnermeldeamts (2021) machte eine Änderung im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland notwendig. Im Artikel 73 heißt es: „Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung.“ Zum ersten Mal hat der Bund also die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Meldewesen. Wer dem Einwohnermeldeamt seinen Umzug meldet sollte folgendes wissen.

Unter anderem sind folgende Änderungen seit dem 1. November 2015 gültig:

  1. Die Mitwirkungspflicht von Vermietern bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt. Diese Maßnahme soll unter anderem Scheinanmeldungen verhindern und der Kriminalität entgegenwirken.
  2. Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder anmelden noch abmelden.
  3. Die Möglichkeiten zu Melderegisterauskünften mit gewerblicher Motivation werden eingeschränkt. Der Zweck der Anfrage wird hinterfragt und die Auskunft wird zweckgebunden erteilt (Verbot des Datenpoolings).
  4. Meldedaten können von Sicherheitsbehörden nun bundesweit und rund um die Uhr abgefragt werden.
  5. Melderegisterauskünfte, die zum Zweck des Adresshandels und der Werbung vorgenommen werden sind nur noch mit der Einwilligung Betroffener zulässig.
  6. Die Pflicht von Hotelmeldungen und die Meldepflicht in Heimen und Krankenhäusern werden vereinfacht.
  7. Wer ins Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig beim Einwohnermeldeamt seine Anschrift im Ausland hinterlassen.
  8. Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach dem Ablauf von drei Monaten.
  9. Eine Neuheit stellt der „vorausgefüllte Meldeschein“ dar, der bis zum Jahr 2018 von allen Bundesländern verpflichtend einzuführen ist.

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