Auto Ummeldung nach Umzug – Welche Unterlagen benötigt werden

Auf dieser Seite finden Sie Tipps und Informationen für die Kfz-Ummeldung bei Adressänderung.

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Kosten der Auto-Ummeldung

Gewöhnlich schlägt eine einfache Ummeldung je nach Landkreis mit 20,00 bis 30,00 Euro zu Buche, für die neuen Kennzeichen kommen noch einmal ungefähr 20,00 bis 30,00 Euro hinzu.

Kostentipp: Einfach Kfz-Kennzeichen behalten – seit dem 1. Januar 2015 können Nummernschilder mitgenommen werden, selbst bei einem Umzug in einen anderen Meldebezirk.

Zieht man nur innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks um, gestaltet sich das Ummelden wesentlich einfacher. Die Kennzeichen bleiben gleich, lediglich die Adresse im Fahrzeugschein muss geändert und der Versicherung mitgeteilt werden. Somit entfällt auch der Besuch bei der Zulassungsstelle: Auf zwischen 10 bis 15 Euro belaufen sich die Kosten, wenn man die notwendigen Änderungen im Einwohnermeldeamt, in einer Meldestelle oder im Bürgerbüro erledigen lässt.

Gut zu wissen bei der Fahrzeugummeldung

Ganz wichtig: Fristen beachten

1. Welche Fristen bei der Auto Ummeldung gelten

Wie schon erwähnt: das Ummelden des Autos ist kein Akt der Freiwilligkeit. Wer sein Auto nicht ummeldet, begeht einen Verstoß und kann mit einem Bußgeld belegt werden! Problem: Keiner kennt die genauen Fristen. Der Gesetzgeber selbst spricht von „unverzüglich“ – doch wann endet „unverzüglich“? Da es hierfür keine genaue Festlegung gibt, liegt es im Ermessen des zuständigen Beamten, ob und wann er ein Bußgeld verhängt. Wobei dann auch die Höhe der Bußgelder von Ort zu Ort verschieden ausfällt, denn die KFZ-Steuer ist Ländersache – und somit auch alles andere, was damit zusammenhängt.

2. Mögliche Bußgeldhöhen

So beginnen die meisten Bußgeldkataloge bei 15,00 Euro und sehen für extreme Fälle ein Verwarngeld von über 100,00 Euro vor. Gewöhnlich werden Zeiträume von einem Monat bis zur Ummeldung des KFZ nicht geahndet. Viele Beamte sind kulant und belassen es auch bei einer Fristüberschreitung von bis zu drei Monaten bei einer Ermahnung. Wartet man aber mehr als sechs Monate mit der Ummeldung seines Fahrzeugs, ist in jedem Fall ein Bußgeld von ungefähr 40,00 bis 50,00 Euro fällig.

Entschuldigungen und Ausreden wie Terminstress und zu lange Wartezeiten auf dem Amt ziehen dann nicht mehr. Ab acht bis neun Monaten wird es dann richtig kostspielig. Je nach Land werden bis zu 100 Euro oder mehr fällig. Wichtig für alle, die es Richtung Hamburg zieht: Hier gilt seit einiger Zeit der reformierte Bußgeldkatalog – und der ist richtig teuer. In diesem neuen Katalog werden erstmals konkrete Fristen genannt, innerhalb derer die Ummeldung zu erfolgen hat.

Mögliche Bußgeldhöhen

Es liegt immer im Ermessen des zuständigen Beamten, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht – und da man um die Ummeldung sowieso nicht herumkommt, sollte man sie besser gleich erledigen (lassen).

3. Wann kann man seine Auto-Versicherung wechseln?

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge eine Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember haben.

Die Kündigung muss im Fall eines Versicherungswechsels spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, die das Kfz bisher versicherte. Allerdings: Im Fall einer Beitragserhöhung für das angemeldete Fahrzeug haben Kunden unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.

4. Wie erhält man einfach und unkompliziert eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für die Kfz-Ummeldung?

Die AXA versendet eVB-Nummern per E-Mail oder per SMS direkt.

Für die Ummeldung nach Umzug oder für eine Neu-Zulassung benötigen Fahrzeughalter die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Bei einem Versicherungswechsel zum 1. Januar wird die eVB automatisch nach Vertragsabschluss an das Straßenverkehrsamt übermittelt.

Ein Versicherungsnachweis kann hier online angefordert werden.

5. Auto ummelden bei Umzug – die erforderlichen Unterlagen

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Pflichtversicherung.

Der Fahrzeughalter muss bei der Zulassung eines Autos einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen. Das ist sowohl bei der Neuzulassung der Fall, als auch bei einer Ummeldung, z. B. durch einen neuen Wohnsitz nach Umzug.

Der Versicherungsschutz wird nachgewiesen durch eine eVB-Nummer (früher Doppelkarte). Sie ist unabdingbar notwendig wenn ein Kfz infolge eines Halterwechsels umgemeldet wird oder eine neue Adresse im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Seit dem 1.1.2015 ist es in Deutschland möglich, ein Kraftfahrzeugkennzeichen beim Fahrzeugwechsel oder der Ummeldung in eine andere Stadt „mitzunehmen“. Das so weiterverwendete Kennzeichen gilt dann (auch im Hinblick auf die Gebühren) als Wunschkennzeichen.

KFZ-Ummeldung

Folgende Unterlagen werden für eine Kfz-Ummeldung bzw. Kfz-Anmeldung benötigt:

  1. Kfz-Zulassungsnachweis (Schein)
  2. Kfz-Brief (nur bei Neuanmeldung)
  3. eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
  4. Personalausweis (bei GmbH zusätzlich Handelregisterauszug)
  5. Nachweis Hauptuntersuchung (HU, TÜV)
  6. Nachweis Abgasuntersuchung (AU)
  7. Kfz-Kennzeichen (nicht, wenn sie übernommen werden)
  8. (ggf. Vollmacht bei Ummeldung durch Dritte)

Einen Versicherungsnachweis kann man bei der AXA online anfordern. Die eVB-Nummer wird dann wahlweise per E-Mail oder SMS für die Kfz-Ummeldung zugeschickt.

KFZ-Ummeldung Light: Einige Tricks, damit es schneller geht

Einfach oder schwer – auch bei der Ummeldung des Fahrzeugs hat man eine Wahl. Schwer: Man begibt sich im Laufe des Vormittags auf die Zulassungsstelle, zieht eine Nummer und wartet geduldig, bis man endlich aufgerufen wird. Einfach(er): Der frühe Vogel fängt den Wurm. Deswegen informiert man sich im Vorfeld über das Zulassungsamt. Welche Öffnungszeiten hat es? Wo befindet es sich eigentlich genau? Gibt es ausreichend Parkplätze in der näheren Umgebung?

Ist es möglich einen Termin mit der Zulassungsstelle auszumachen? Viele Zulassungsstellen bieten diesen Service nämlich mittlerweile an, um die Wartezeiten auf dem Amt zu minimieren. Gibt es diese Möglichkeit in Ihrem Landkreis, sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch davon machen – schneller werden Sie wahrscheinlich nicht mehr an die Reihe kommen.

Für die ganz Eiligen, die gar keine Zeit finden ihr Fahrzeug umzumelden, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Die Online-Ummeldung. Zwar ist es aus rechtlichen Gründen – noch nicht – möglich, sein Fahrzeug direkt via Internet bei den zuständigen Behörden umzumelden. Dafür findet man aber im Internet jede Menge Anbieter wie KFZ-Zulassungsdienste oder auch Versicherungen, die bereit sind, diesen Service für kleines Geld zu übernehmen.

Benötigte Unterlagen bei der Autoummeldung

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