Ummelden in Wolkenstein, Stadt (Sachsen)

Wenn Sie umziehen möchten oder bereits umgezogen sind, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Stadtverwaltung ummelden. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb der Stadt Wolkenstein umziehen.

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes muss persönlich bei der Meldebehörde, in diesem Fall der Stadtverwaltung Wolkenstein, durchgeführt werden.

145210670670 Wolkenstein Stadt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Stadt Wolkenstein
Markt 13
09429 Wolkenstein

145210670670 streetview amt Wolkenstein Stadt

Was benötigen Sie für die Ummeldung?

Folgende wichtige Unterlagen sind für die Ummeldung notwendig:

1. Personalausweis oder Reisepass Für die Ummeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte denken Sie daran, diese Dokumente mitzubringen.

2. Wohnungsgeberbestätigung Zusätzlich zur persönlichen Anwesenheit und den Ausweisdokumenten benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese Bestätigung muss vom Vermieter oder der Vermieterin ausgestellt werden und enthält wichtige Informationen wie Ihre neue Adresse und den Einzugszeitpunkt.

Ablauf der Ummeldung

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadtverwaltung Wolkenstein, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

  2. Bringen Sie Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.

  3. Geben Sie die Unterlagen bei der Meldebehörde ab und füllen Sie das Ummeldeformular aus.

  4. Erhalt des Ummeldebescheinigungsscheins Sie erhalten einen Ummeldebescheinigungsschein, der Ihnen als Bestätigung für die erfolgte Ummeldung dient.

Besondere Hinweise

  • Anmeldung Nebenwohnung Wenn Sie in Wolkenstein eine Nebenwohnung anmelden möchten, gelten leicht abweichende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Stadtverwaltung.

  • Abmeldung bei vorheriger Adresse Vergessen Sie nicht, sich vor Ihrer Ummeldung bei Ihrer vorherigen Adresse abzumelden. Dies kann online oder persönlich bei der alten Meldebehörde erfolgen.

  • Wichtige Fristen Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug erfolgen, ansonsten können Bußgelder verhängt werden.

  • Einwohnermeldeamt Bei Fragen zur Ummeldung steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Wolkenstein gerne zur Verfügung.

Beachten Sie, dass dieser Beitrag keine genauen Informationen zu den Kosten der Ummeldung beinhaltet. Informationen dazu können Sie direkt bei der Stadtverwaltung erfragen.

FAQ und Wissenswertes über Wolkenstein, Stadt

In welchem Bundesland ist Wolkenstein, Stadt?
Wolkenstein, Stadt gehört zum Bundesland Sachsen.

Wie groß ist die Fläche von Wolkenstein, Stadt?
Wolkenstein, Stadt dehnt sich auf eine Fläche von 30,51 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Wolkenstein, Stadt?
Wolkenstein, Stadt hat 3 886 Einwohner, davon sind 1 909 männlich und 1 977 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Wolkenstein, Stadt?
Wolkenstein, Stadt hat eine Bevölkerungsdichte von 127 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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