Ummelden in Wesenberg (Schleswig-Holstein)
Wenn Sie nach Wesenberg in Schleswig-Holstein umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in Wesenberg ummelden. Die Ummeldung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Ihre neuen Kontaktdaten bei den Behörden korrekt hinterlegt sind.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld (Holstein)
Wo muss ich mich ummelden?
Die Ummeldung in Wesenberg erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt. In Wesenberg ist das Bürgeramt die Anlaufstelle für die Ummeldung.
Was benötige ich für die Ummeldung?
Für die Ummeldung in Wesenberg benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktuellem Lichtbild)
- Anmeldeformular (erhältlich auf der Website der Stadt Wesenberg oder beim Bürgeramt)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter)
- Ggf. weitere Unterlagen (je nach persönlicher Situation, z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
Ablauf der Ummeldung
Um sich in Wesenberg umzumelden, müssen Sie persönlich beim Bürgeramt erscheinen. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Das Anmeldeformular können Sie entweder vorher ausdrucken und ausfüllen oder vor Ort erhalten und ausfüllen.
Der Mitarbeiter im Bürgeramt wird Ihre Unterlagen prüfen und die Ummeldung vornehmen. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.
Sonstige Informationen
- Die Ummeldung ist kostenlos.
- Verpassen Sie nicht die Frist von zwei Wochen nach Ihrem Umzug, da Sie ansonsten mit einem Bußgeld rechnen müssen.
- Vergessen Sie nicht, sich ebenfalls bei anderen Stellen wie z.B. Banken, Versicherungen und der Krankenkasse umzumelden.
Für weitere Informationen zur Ummeldung in Wesenberg können Sie sich direkt an das Bürgeramt in Wesenberg wenden.
Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag können sich ändern. Bitte überprüfen Sie die aktuellen Informationen auf der Website der Stadt Wesenberg