Ummelden in Warthausen (Baden-Württemberg)
Warthausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Biberach. Wenn Sie neu nach Warthausen ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Ummeldevorgang in Warthausen durchführen können.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Hindenburgstraße 1
88400 Biberach an der Riß
Ummeldung innerhalb von Warthausen
Wenn Sie innerhalb von Warthausen umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Anmeldeformular der Gemeinde Warthausen
Das Anmeldeformular erhalten Sie entweder online auf der Website der Gemeinde oder persönlich im Einwohnermeldeamt. Füllen Sie das Formular vollständig aus und bringen Sie es, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, zum Einwohnermeldeamt von Warthausen.
Ummeldung nach Warthausen
Wenn Sie neu nach Warthausen ziehen, müssen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vornehmen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Anmeldeformular der Gemeinde Warthausen
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung in Warthausen eine Anmeldegebühr erhoben wird. Die genaue Höhe der Gebühr erfahren Sie bei der Gemeinde.
Fazit
Die Ummeldung in Warthausen ist ein wichtiger Schritt, den Sie nicht vergessen sollten, wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen oder neu nach Warthausen ziehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben und beachten Sie die Frist von zwei Wochen. Bei Fragen können Sie sich direkt an das Einwohnermeldeamt von Warthausen wenden.