Ummelden in Wakendorf I (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Wakendorf I in Schleswig-Holstein ziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Ummeldung in Wakendorf I schnell und einfach durchführen können.

010605086093 Wakendorf I

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Trave-Land
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg

010605086093 streetview amt Wakendorf I

Voraussetzungen für die Ummeldung

Für die Ummeldung in Wakendorf I gibt es einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Weiterhin müssen Sie einen festen Wohnsitz in Wakendorf I haben, den Sie beim Einwohnermeldeamt nachweisen können.

Schritte zur Ummeldung

Die Ummeldung in Wakendorf I erfolgt beim Einwohnermeldeamt. Hierzu müssen Sie einen Termin vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bei dem Termin bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung vom alten Wohnsitz mit. Zusätzlich müssen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular vorlegen, das Sie entweder online herunterladen oder direkt beim Einwohnermeldeamt erhalten können.

Wichtige Dokumente und Unterlagen

Bei der Ummeldung in Wakendorf I benötigen Sie folgende Dokumente und Unterlagen: - Gültiger Personalausweis oder Reisepass - Aktuelle Meldebescheinigung vom alten Wohnsitz - Ausgefülltes Anmeldeformular

Es ist ratsam, diese Dokumente vor dem Termin bereits zusammenzustellen, um den Ummeldevorgang zu beschleunigen.

Gebühren und Fristen

Die Kosten für die Ummeldung in Wakendorf I können variieren und sollten bei der Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt erfragt werden. Außerdem gibt es eine gesetzliche Frist für die Ummeldung, die in der Regel zwei Wochen beträgt. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden.

Sonstiges

Bei der Ummeldung in Wakendorf I haben Sie die Möglichkeit, weitere Anliegen zu erledigen, wie zum Beispiel die Beantragung eines neuen Personalausweises oder eines Führerschein-Umtauschs. Informieren Sie sich hierzu vorab über die erforderlichen Unterlagen und nehmen Sie diese gleich mit zum Termin beim Einwohnermeldeamt.

Die Ummeldung in Wakendorf I ist ein wichtiger Schritt, um Ihre neue Adresse offiziell zu registrieren. Beachten Sie die genannten Schritte und Voraussetzungen, um den Ummeldevorgang reibungslos abwickeln zu können.

FAQ und Wissenswertes über Wakendorf I

In welchem Bundesland ist Wakendorf I?
Wakendorf I gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Wakendorf I?
Wakendorf I dehnt sich auf eine Fläche von 5,34 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Wakendorf I?
Wakendorf I hat 494 Einwohner, davon sind 249 männlich und 245 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Wakendorf I?
Wakendorf I hat eine Bevölkerungsdichte von 93 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert