Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen (Bayern)

Das Ummelden des Wohnsitzes ist ein wichtiger Schritt, wenn man in eine neue Gemeinde oder Stadt zieht. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zum Ummelden in der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen in Bayern geben.

091835150 Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen

091835150 streetview amt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

1. Zuständige Behörde

Die Zuständigkeit für Ummeldungen liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Sie ist für die Verwaltungsaufgaben der Gemeinden Bergkirchen und Oberbergkirchen zuständig.

2. Wohnungsgeberbestätigung

Bei einem Umzug müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, um Ihren Wohnsitz ummelden zu können. Diese Bestätigung wird Ihnen vom Vermieter oder Eigentümer der Wohnung ausgestellt.

3. Anmeldeformular und Unterlagen

Für die Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen benötigen Sie das Anmeldeformular, das Sie entweder online auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft herunterladen oder vor Ort erhalten können. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Zusätzlich zum Anmeldeformular müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Kindern unter 16 Jahren
  • Abmeldebestätigung vom vorherigen Wohnort (nur bei Umzug aus einer anderen Gemeinde)
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (bei Änderung des Familienstandes)

4. Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden und den Ummeldungsprozess effizient abzuwickeln, empfiehlt es sich, einen Termin bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zu vereinbaren. Dadurch können Sie sicherstellen, dass ein Mitarbeiter für Ihre Anliegen zur Verfügung steht und Ihnen direkt weiterhelfen kann. Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft oder kontaktieren Sie diese telefonisch oder per E-Mail.

5. Gebühren und Fristen

Für die Ummeldung des Wohnsitzes können Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Gebührenordnungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.

Generell sollten Sie die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug vornehmen, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Fazit

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen in Bayern ist Ihre Anlaufstelle für das Ummelden des Wohnsitzes in den Gemeinden Bergkirchen und Oberbergkirchen. Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen und einen Termin zu vereinbaren, um den Ummeldungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft gerne zur Verfügung.

FAQ und Wissenswertes über Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

In welchem Bundesland ist Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen?
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen?
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen dehnt sich auf eine Fläche von 77,62 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen?
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hat 4 685 Einwohner, davon sind 2 418 männlich und 2 267 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen?
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hat eine Bevölkerungsdichte von 60 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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