Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (Bayern)

Wenn Sie in die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf ziehen oder innerhalb des Verwaltungsbereichs umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Das Ummelden ist ein wichtiger Schritt, um Ihre offizielle Wohnadresse zu ändern und sicherzustellen, dass Sie gesetzlich ordnungsgemäß registriert sind. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ummeldeprozess in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.

092785249 Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
Sollacher Straße 4
94336 Hunderdorf

092785249 streetview amt Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Wer muss sich ummelden?

Jeder, der seinen Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf hat oder in diese zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Dies betrifft sowohl Deutsche als auch ausländische Staatsangehörige.

Wo kann man sich ummelden?

Sie können Ihre Ummeldung persönlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf vornehmen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  2. Wohnungsgeberbestätigung: Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung, die den Einzug in eine Wohnung bestätigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Bescheinigung vor der Ummeldung von Ihrem Vermieter erhalten.
  3. Anmeldeformular: Das Anmeldeformular können Sie entweder vor Ort im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf erhalten oder es steht Ihnen auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.

Wie läuft die Ummeldung ab?

Nachdem Sie einen Termin vereinbart haben, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen mit zum Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf. Dort werden Ihre Daten überprüft und die Ummeldung wird vorgenommen. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.

Weitere Informationen und Service

Bleiben Sie gesetzlich registriert und melden Sie sich rechtzeitig in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf um!

FAQ und Wissenswertes über Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

In welchem Bundesland ist Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf?
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf?
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf dehnt sich auf eine Fläche von 54,63 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf?
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf hat 6 154 Einwohner, davon sind 3 122 männlich und 3 032 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf?
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf hat eine Bevölkerungsdichte von 113 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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