Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg)
Wer innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg umzieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt, der sowohl für die eigene Person als auch für die Verwaltung von großer Bedeutung ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft ummelden können und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marktplatz 8
74321 Bietigheim-Bissingen
Wichtige Punkte beim Ummelden:
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Anmeldung Ihrer neuen Anschrift Um sich in der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen umzumelden, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde vorsprechen und Ihre neue Anschrift anmelden. Eine Glaubhaftmachung des Umzugs ist erforderlich, z.B. durch Vorlage des Mietvertrags oder des Kaufvertrags für die neue Wohnung.
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Mitzubringende Unterlagen Bei der Ummeldung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören:
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der bisherigen Adresse
- Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung
- Bei Familien mit Kindern: Geburtsurkunden der Kinder
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Bei Ehepaaren: Heiratsurkunde
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Anmeldung der Fahrzeuge Sofern Sie Fahrzeuge besitzen, müssen Sie diese nach dem Umzug ebenfalls ummelden. Hierfür ist die Zulassungsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg, Sachgebiet Straßenverkehr, zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf deren Website.
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Abmeldung am alten Wohnsitz Denken Sie daran, sich auch am alten Wohnsitz abzumelden. Dafür müssen Sie bei der Meldebehörde des alten Wohnorts eine Abmeldebestätigung beantragen.
Fazit
Die Ummeldung des Wohnsitzes in der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen ist ein wichtiger und obligatorischer Schritt, wenn Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs umziehen. Mit den notwendigen Unterlagen und einem persönlichen Besuch bei der zuständigen Behörde können Sie den Meldeprozess reibungslos durchführen. Denken Sie auch daran, Ihre Fahrzeuge umzumelden und sich am alten Wohnsitz abzumelden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung bereitstellt. Für genaue Angaben diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.