Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach (Baden-Württemberg)
Wenn Sie innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach (Baden-Württemberg) umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz umzumelden. Damit Sie den Ummeldeprozess reibungslos durchführen können, haben wir hier wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Muckentaler Straße 9
74838 Limbach
Wer muss sich ummelden?
Die Ummeldung betrifft Personen, die von einem Ort innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach in einen anderen Ort innerhalb dieser Gemeinde ziehen. Das betrifft sowohl Bürgerinnen und Bürger innerhalb Deutschlands als auch EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Wann muss die Ummeldung erfolgen?
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Wo kann die Ummeldung vorgenommen werden?
Die Ummeldung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach. Hier können Sie das entsprechende Formular erhalten und Ihre Ummeldung vornehmen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Ummeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung des bisherigen Wohnsitzes
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Wie läuft der Ummeldeprozess ab?
Um Ihren Wohnsitz umzumelden, müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente mitbringen. Diese werden vom zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin des Bürgeramts überprüft. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.
Besonderheiten für EU-Bürgerinnen und -Bürger?
EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese bescheinigt, dass sie bei einer in Deutschland gemeldeten Person wohnen.
Sonstige Informationen
- Die Ummeldung des Wohnsitzes ist kostenlos.
- Bei verspäteter oder unterlassener Ummeldung können Bußgelder verhängt werden.
- Bei Fragen oder Unklarheiten zum Ummeldeprozess können Sie sich telefonisch oder persönlich an das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach wenden.
Zusammenfassung
Die Ummeldung des Wohnsitzes in der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erforderlich. Hierfür müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente vorlegen. EU-Bürgerinnen und -Bürger benötigen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung. Bei Fragen steht Ihnen das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Limbach gerne zur Verfügung.