Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft Allershausen (Bayern)
Die Verwaltungsgemeinschaft Allershausen ist zuständig für die Gemeinden Allershausen, Hohenkammer und Paunzhausen. Wenn Sie in eine dieser Gemeinden umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Ummeldung reibungslos durchführen können.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Postfach 1143
85387 Allershausen
Was benötigen Sie für die Ummeldung?
Für die Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
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Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer Ihrer neuen Wohnung muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Diese Bestätigung dient als Nachweis für Ihre neue Adresse.
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Anmeldeformular: Das Anmeldeformular erhalten Sie entweder vor Ort bei der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen oder können es im Voraus auf deren Webseite herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Der Ablauf der Ummeldung
Um Ihre Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen durchzuführen, folgen Sie bitte den nachstehenden Schritten:
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Termin vereinbaren: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Voraus einen Termin zu vereinbaren. Wenden Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Allershausen.
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Persönliches Erscheinen: Erscheinen Sie am vereinbarten Termin persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen. Denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
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Ummeldung durchführen: Sie werden von einem Sachbearbeiter empfangen, der Ihre Ummeldung entgegennimmt und die erforderlichen Daten in das System eingibt. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.
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Weitere Dokumente: Falls Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten oder weitere Angelegenheiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen erledigen müssen, können Sie dies im Anschluss an die Ummeldung besprechen.
Wichtige Informationen und Hinweise
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Die Ummeldung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen ist kostenfrei.
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Sollten Sie vergessen, Ihre Ummeldung innerhalb der vorgeschriebenen zwei Wochen durchzuführen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Beachten Sie daher unbedingt die Frist.
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Falls Sie einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, gelten gesonderte Regelungen. Informieren Sie sich hierzu bei der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Allershausen steht Ihnen gerne bei Fragen und weiteren Anliegen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie die Amtsstelle für genauere Informationen.
Beachten Sie immer die aktuellen Regelungen und eventuelle Sonderregelungen in Bezug auf die Ummeldung in Zeiten von COVID-19.