Ummelden in Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl (Rheinland-Pfalz)

Einwohnermeldeamt in der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl

Wenn Sie in der Verbandsgemeinde Landstuhl (Rheinland-Pfalz) wohnhaft sind und umziehen, ist es wichtig, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Die Ummeldung ist beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl vorzunehmen. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und Anweisungen, wie Sie Ihren Umzug korrekt und reibungslos ummelden können.

073355011 Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl

073355011 streetview amt Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl

Voraussetzungen für die Ummeldung

  • Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Landstuhl - Die Ummeldung ist nur möglich, wenn Sie in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Umzugsdaten und neue Adresse - Halten Sie Ihre Umzugsdaten sowie die neue Adresse bereit, um diese bei der Ummeldung anzugeben.

  • Meldebescheinigung und Personalausweis/Reisepass - Bringen Sie Ihre Meldebescheinigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit zur Ummeldung.

Ablauf der Ummeldung

  1. Terminvereinbarung - Vereinbaren Sie im Voraus einen Termin beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. In der Regel erfolgt die Terminvereinbarung telefonisch.

  2. Formular ausfüllen - Vor Ort erhalten Sie ein Ummeldeformular, das Sie vollständig ausfüllen müssen. Das Formular enthält Angaben zu Ihrer Person, dem Umzugsdatum und der neuen Adresse.

  3. Vorlegen der notwendigen Unterlagen - Legen Sie dem Sachbearbeiter Ihre Meldebescheinigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Dies dient der Identitätsfeststellung und der Überprüfung Ihrer bisherigen Anmeldung.

  4. Bearbeitung durch das Einwohnermeldeamt - Das Einwohnermeldeamt nimmt Ihre Ummeldung entgegen und ändert Ihre Adresse im Melderegister. Sie erhalten eine Meldebestätigung über die Ummeldung.

Sonstige Hinweise

  • Doppelte Haushaltsführung - Falls Sie eine doppelte Haushaltsführung führen, müssen Sie dies bei der Ummeldung angeben und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorlegen.

  • Weitergabe an andere Behörden - Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl leitet Ihre Ummeldung an andere relevante Behörden weiter, beispielsweise das Finanzamt.

  • Umzug ins Ausland - Wenn Sie ins Ausland umziehen, sind weitere Bestimmungen zu beachten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die erforderlichen Schritte und Dokumente.

  • Frist und Bußgeld - Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Bei verspäteter Ummeldung kann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Für weitere Informationen und genaue Auskünfte bezüglich der Ummeldung in der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.

FAQ und Wissenswertes über Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl

In welchem Bundesland ist Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl?
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Wie groß ist die Fläche von Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl?
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl dehnt sich auf eine Fläche von 150,36 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl?
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl hat 25 972 Einwohner, davon sind 12 700 männlich und 13 272 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl?
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl hat eine Bevölkerungsdichte von 173 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert