Ummelden in Stolk (Schleswig-Holstein)

Der Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde bringt eine Vielzahl von Aufgaben mit sich. Eine der wichtigsten davon ist das Ummelden des Wohnsitzes. Auch in dem idyllischen Stolk in Schleswig-Holstein führt an dieser bürokratischen Pflichtaufgabe kein Weg vorbei. Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, haben wir hier alle wichtigen Informationen zum Ummelden in Stolk für Sie zusammengefasst.

010595987081 Stolk

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund

010595987081 streetview amt Stolk

1. Zuständige Behörde

Für die Ummeldung in Stolk ist das örtliche Einwohnermeldeamt zuständig. Hier müssen Sie persönlich erscheinen und Ihre Anmeldung vornehmen.

2. Ummeldung innerhalb von Stolk

Wenn Sie innerhalb von Stolk umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug ummelden. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zum Einwohnermeldeamt: - Personalausweis oder Reisepass - Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen) - Mietvertrag oder Eigentumsnachweis - Anmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt oder zum Download auf der Website der Gemeinde)

3. Ummeldung von außerhalb nach Stolk

Wenn Sie neu nach Stolk ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug ummelden. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich: - Personalausweis oder Reisepass - Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen) - Mietvertrag oder Eigentumsnachweis - Anmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt oder zum Download auf der Website der Gemeinde)

4. Besonderheiten bei der Ummeldung

  • Wenn Sie eine Wohnung in Stolk beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
  • Die Ummeldung ist kostenlos.
  • Sollten Sie aus dem Ausland nach Stolk ziehen, müssen Sie sich zusätzlich beim örtlichen Bürgeramt anmelden.
  • Bei der Ummeldung können Sie auch gleichzeitig Ihren Personalausweis aktualisieren lassen.

Fazit

Die Ummeldung des Wohnsitzes in Stolk ist eine wichtige Aufgabe, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erledigt werden muss. Beachten Sie alle erforderlichen Unterlagen und melden Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt an. Vergessen Sie nicht, die Anmeldung auch bei anderen Behörden, Banken und Versicherungen durchzuführen. So steht einem gelungenen Neustart in Stolk nichts mehr im Wege!

FAQ und Wissenswertes über Stolk

In welchem Bundesland ist Stolk?
Stolk gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Stolk?
Stolk dehnt sich auf eine Fläche von 14,54 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Stolk?
Stolk hat 797 Einwohner, davon sind 396 männlich und 401 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Stolk?
Stolk hat eine Bevölkerungsdichte von 55 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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