Ummelden in Stördorf (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Stördorf in Schleswig-Holstein umziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der korrekten Registrierung Ihrer neuen Adresse. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ummeldung in Stördorf durchführen können.

010615179102 Stoerdorf

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Wilstermarsch
Kohlmarkt 25
25554 Wilster

010615179102 streetview amt Stoerdorf

1. Zuständige Behörde

Die Ummeldung in Stördorf wird beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Das Einwohnermeldeamt ist die zuständige Behörde für alle Angelegenheiten rund um Ihren Wohnsitz und Ihre persönlichen Daten.

2. Wichtige Unterlagen

Für die Ummeldung in Stördorf benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Bei einem Umzug benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten. Diese Bestätigung dient als Nachweis für Ihren Wohnungswechsel.
  • Anmeldeformular: Das Anmeldeformular können Sie entweder vor Ort im Einwohnermeldeamt erhalten oder im Voraus online herunterladen und ausfüllen.

3. Ablauf der Ummeldung

Der Ablauf der Ummeldung in Stördorf läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung. Dies kann oft telefonisch oder online erfolgen.
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  3. Beim Einwohnermeldeamt werden Ihre Daten aufgenommen und Ihr Wohnsitz in Stördorf wird offiziell registriert.
  4. Sie erhalten eine Meldebestätigung, die Ihre Ummeldung bestätigt.

4. Weitere Hinweise

  • Beachten Sie, dass die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug erfolgen muss.
  • Falls Sie noch nicht in Stördorf gemeldet waren, benötigen Sie zusätzlich eine Abmeldebescheinigung von Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde.
  • Halten Sie Ihre persönlichen Daten immer aktuell. Bei einem Umzug oder einer Änderung Ihrer Daten sollten Sie diese zeitnah beim Einwohnermeldeamt ändern lassen.

Fazit

Die Ummeldung in Stördorf ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Wohnsitz korrekt zu registrieren. Mit den richtigen Unterlagen und dem Ablauf der Ummeldung können Sie schnell und unkompliziert Ihren neuen Wohnsitz in Stördorf anmelden. Vergessen Sie nicht, die Ummeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen vorzunehmen und Ihre persönlichen Daten stets aktuell zu halten.

FAQ und Wissenswertes über Stördorf

In welchem Bundesland ist Stördorf?
Stördorf gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Stördorf?
Stördorf dehnt sich auf eine Fläche von 7,41 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Stördorf?
Stördorf hat 124 Einwohner, davon sind 69 männlich und 55 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Stördorf?
Stördorf hat eine Bevölkerungsdichte von 17 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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