Ummelden in Stimpfach (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Stimpfach in Baden-Württemberg gezogen sind, müssen Sie gemäß dem Meldegesetz Ihre Wohnung ummelden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ummeldeprozess in Stimpfach.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Wann muss ich mich ummelden?
Nach Ihrem Umzug haben Sie in der Regel eine Frist von zwei Wochen, um Ihre neue Wohnung in Stimpfach anzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind für die Ummeldung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung: Diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter, Mieter oder Eigentümer. Die Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausgestellt werden.
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie Bewohner der angegebenen Adresse in Stimpfach sind.
Wie läuft die Ummeldung ab?
Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, gehen Sie zum vereinbarten Termin ins Rathaus. Dort werden Ihre Daten überprüft und die Ummeldung wird vorgenommen. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung in Stimpfach können variieren. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Rathaus oder auf deren Website nach den aktuellen Gebühren.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen rund um das Thema Ummeldung können Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Stimpfach wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website der Gemeinde.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei Ihrer Ummeldung in Stimpfach weiterhelfen.