Ummelden in Schwandorf, GKSt (Bayern)

Wenn Sie nach Schwandorf ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Schwandorf ummelden. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Sie immer unter der richtigen Adresse erreichbar sind.

093760161161 Schwandorf GKSt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Große Kreisstadt Schwandorf
Postfach 1880
92409 Schwandorf

Wichtige Punkte beim Ummelden in Schwandorf

1. Zuständige Behörde:\ Das Bürgerbüro der Stadt Schwandorf ist zuständig für die An- und Ummeldung von Wohnsitzen. Sie finden das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt.

2. Terminvereinbarung:\ Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies können Sie telefonisch oder online auf der Website der Stadt Schwandorf erledigen.

3. Erforderliche Unterlagen:\ Für die Ummeldung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: - Ihren Personalausweis oder Reisepass - Meldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes - Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter - Mietvertrag - Ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil bei Namensänderung

4. Wohnungsgeberbestätigung:\ Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das Sie von Ihrem Vermieter erhalten müssen. Hiermit bestätigt der Vermieter, dass Sie eine Unterkunft bei ihm gemietet haben.

5. Gebühren:\ Die Ummeldung an sich ist kostenfrei. Gebühren können jedoch für die Anfertigung einer Meldebescheinigung anfallen, wenn Sie diese benötigen.

6. Weitere Meldepflichten:\ Denken Sie daran, dass Sie sich auch bei anderen Stellen ummelden müssen, wie beispielsweise Ihrem Arbeitgeber, der Krankenkasse, Banken und Versicherungen.

Fazit

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist in Schwandorf eine wichtige Angelegenheit, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erledigt werden muss. Durch eine rechtzeitige Terminvereinbarung und das Mitbringen aller erforderlichen Unterlagen können Sie den Prozess reibungslos gestalten. Denken Sie daran, sich auch bei anderen Stellen umzumelden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Institutionen von Ihrer neuen Adresse informiert sind.

FAQ und Wissenswertes über Schwandorf, GKSt

In welchem Bundesland ist Schwandorf, GKSt?
Schwandorf, GKSt gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Schwandorf, GKSt?
Schwandorf, GKSt dehnt sich auf eine Fläche von 123,80 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Schwandorf, GKSt?
Schwandorf, GKSt hat 29 020 Einwohner, davon sind 14 499 männlich und 14 521 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Schwandorf, GKSt?
Schwandorf, GKSt hat eine Bevölkerungsdichte von 234 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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