Ummelden in Schülp (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Schülp in Schleswig-Holstein ziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Das Ummelden ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Damit Sie den Ummeldevorgang reibungslos durchführen können, haben wir für Sie hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

010515178105 Schuelp

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum

010515178105 streetview amt Schuelp

Wer muss sich ummelden?

Grundsätzlich muss jeder, der nach Schülp zieht und sich dort dauerhaft niederlässt, seinen Wohnsitz ummelden. Dies betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch ausländische Mitbürger. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Schülp verlegen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Bei einem Nebenwohnsitz beträgt die Ummeldefrist eine Woche.

Wo muss ich mich ummelden?

Die Ummeldung erfolgt in der Regel im Bürgerbüro der Gemeinde. In Schülp ist das für die Ummeldung zuständige Bürgerbüro in der Hauptstraße 1 zu finden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Formulare und können Ihre Ummeldung vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Ummeldung persönlich erscheinen müssen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Folgende Dokumente werden in der Regel zur Ummeldung benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes
  • Wohnungsgeberbestätigung (Mietsvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • ggf. Ausweisdokumente der mitziehenden Familienangehörigen
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Dritter die Ummeldung für Sie durchführen soll

Wie läuft die Ummeldung ab?

Um Ihren Wohnsitz umzumelden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Besorgen Sie sich die erforderlichen Formulare im Bürgerbüro.
  2. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und unterschreiben Sie diese.
  3. Gehen Sie mit den ausgefüllten Formularen, den erforderlichen Dokumenten und den Ausweisdokumenten ins Bürgerbüro.
  4. Nehmen Sie eine Wartenummer und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
  5. Übergeben Sie dem Sachbearbeiter alle erforderlichen Unterlagen.
  6. Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und nimmt die Ummeldung vor.
  7. Sie erhalten eine Meldebescheinigung über Ihre neue Wohnadresse.

Sonstige wichtige Informationen

  • Die Ummeldung ist in der Regel kostenfrei.
  • Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse auch bei anderen Stellen zu melden (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, etc.).
  • Wenn Sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgemeldet sind, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Das Bürgerbüro in Schülp steht Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Bedenken Sie, dass dieser Text nur allgemeine Informationen enthält und spezifische Anforderungen in Schülp variieren können. Es wird empfohlen, sich vorher beim zuständigen Bürgerbüro über die genauen Ummeldebedingungen zu informieren.

FAQ und Wissenswertes über Schülp

In welchem Bundesland ist Schülp?
Schülp gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Schülp?
Schülp dehnt sich auf eine Fläche von 9,27 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Schülp?
Schülp hat 395 Einwohner, davon sind 201 männlich und 194 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Schülp?
Schülp hat eine Bevölkerungsdichte von 43 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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