Ummelden in Schöningen, Stadt (Niedersachsen)
Wichtige Informationen zur Ummeldung in Schöningen
Wenn Sie nach Schöningen, einer Stadt in Niedersachsen, umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Markt 1
38364 Schöningen
Wo kann ich mich ummelden?
Die Ummeldung in Schöningen erfolgt beim Einwohnermeldeamt der Stadt. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Innenstadt und ist leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Wichtige Dokumente, die Sie mitbringen sollten: - Personalausweis oder Reisepass - Wohnungsgeberbestätigung - Meldebescheinigung des alten Wohnortes - Familienbuch bei Familien mit Kindern - ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Ummeldung in Schöningen können variieren. Für genauere Informationen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt.
Sonstige wichtige Informationen
- Bei der Ummeldung werden Sie automatisch auch für die Rundfunkgebühren angemeldet. Sollten Sie nicht gebührenpflichtig sein, müssen Sie einen Befreiungsantrag stellen.
- Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse auch bei anderen Behörden, Banken, Versicherungen und Vertragspartnern zu ändern.
- Überprüfen Sie, ob Sie Ihren neuen Wohnsitz auch bei der Fahrzeugzulassungsstelle ummelden müssen.