Ummelden in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Wenn du nach Schönfeld in Mecklenburg-Vorpommern ziehst, ist es wichtig, dass du dich ummeldest. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. In diesem Beitrag erfährst du, was du bei der Ummeldung beachten musst und welche Dokumente du benötigst.

130715151131 Schoenfeld

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Demmin-Land
Goethestraße 43
17109 Demmin

130715151131 streetview amt Schoenfeld

Wichtige Punkte bei der Ummeldung in Schönfeld

  1. Meldepflicht: Laut Bundesmeldegesetz (BMG) bist du verpflichtet, dich innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden. In Schönfeld ist dafür das Einwohnermeldeamt zuständig.

  2. Persönliches Erscheinen: Die Ummeldung muss persönlich erfolgen. Du kannst nicht jemand anderen damit beauftragen, es sei denn, du bist nachweislich verhindert (z.B. durch Krankheit).

  3. Erforderliche Dokumente: Um dich umzumelden, benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung kannst du von deinem Vermieter oder der Hausverwaltung erhalten.

  4. Wichtig für Familien: Jedes Familienmitglied, das in Schönfeld lebt, muss sich einzeln ummelden. Auch Kinder sind meldepflichtig, sobald sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

  5. Doppelte Meldebescheinigung: Nach der Ummeldung in Schönfeld erhältst du eine Meldebescheinigung. Falls du eine zweite benötigst (z.B. für die Kfz-Zulassungsstelle), kannst du diese gegen eine Gebühr beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Ablauf der Ummeldung in Schönfeld

  1. Terminvereinbarung: Vor deinem Besuch beim Einwohnermeldeamt, solltest du telefonisch einen Termin vereinbaren. So kannst du Wartezeiten vermeiden und dich direkt an einen Sachbearbeiter wenden.

  2. Persönliches Erscheinen: Gehe zum vereinbarten Termin zum Einwohnermeldeamt und nimm alle erforderlichen Dokumente mit. Du wirst dort von einem Sachbearbeiter empfangen, der deine Daten aufnimmt.

  3. Datenübermittlung: Die Ummeldung wird an das zentrale Melderegister weitergeleitet, sodass deine Daten in Schönfeld erfasst sind. Die Ummeldungsbestätigung dient als Nachweis.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zur Ummeldung in Schönfeld kannst du dich direkt an das Einwohnermeldeamt wenden. Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern).

Denke daran, dass bei der Ummeldung in Schönfeld keine Kosten anfallen, es sei denn, du beantragst zusätzliche Dienstleistungen wie eine zweite Meldebescheinigung.

Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt, um dich offiziell in Schönfeld anzumelden und deine neuen Adressdaten zu hinterlegen. Achte darauf, die Frist von zwei Wochen einzuhalten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bitte informiere dich auch über aktuelle Gesetze und Vorschriften bezüglich der Ummeldung.

FAQ und Wissenswertes über Schönfeld

In welchem Bundesland ist Schönfeld?
Schönfeld gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Wie groß ist die Fläche von Schönfeld?
Schönfeld dehnt sich auf eine Fläche von 16,21 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Schönfeld?
Schönfeld hat 346 Einwohner, davon sind 184 männlich und 162 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Schönfeld?
Schönfeld hat eine Bevölkerungsdichte von 21 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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