Ummelden in Osterberg (Bayern)
Wenn Sie nach Osterberg (Bayern) gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht und dient dazu, Ihren neuen Wohnort offiziell anzugeben.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Hindenburgstraße 1
89281 Altenstadt
Was wird benötigt?
- Eine vollständig ausgefüllte umzugsmeldung (kann online oder persönlich im Bürgerbüro abgegeben werden)
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung vom Vermieter
Online Ummeldung
Für eine bequeme und schnelle Ummeldung können Sie den Online-Service nutzen. Hierzu müssen Sie das Formular auf der Webseite der Gemeinde ausfüllen und abschicken. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Persönliche Ummeldung im Bürgerbüro
Falls Sie die Ummeldung persönlich erledigen möchten, besuchen Sie das Bürgerbüro der Gemeinde Osterberg. Dort füllen Sie das Ummeldeformular aus und legen Ihre Ausweisdokumente sowie die Meldebestätigung vor. Die Mitarbeiter im Bürgerbüro werden Ihre Angaben prüfen und die Ummeldung vornehmen. Nach Abschluss erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche müssen umgemeldet werden. Hierfür ist entweder die Anwesenheit eines Elternteils oder eine schriftliche Einverständniserklärung von mindestens einem Elternteil erforderlich. Der Personalausweis des Kindes oder der Jugendliche sowie eine Meldebestätigung des Vermieters müssen vorgelegt werden.
Sonstiges
- Wenn Sie umziehen und einen neuen Mitbewohner haben, muss dieser sich ebenfalls ummelden.
- Bei einem Umzug innerhalb von Osterberg müssen Sie Ihren alten Wohnsitz abmelden und Ihren neuen Wohnsitz ummelden.
- Für Studenten und Pendler gelten spezielle Regeln, bitte informieren Sie sich im Bürgerbüro.
Ummelden in Osterberg ist eine einfache und unkomplizierte Angelegenheit, die schnell erledigt werden kann. Vergessen Sie nicht, die Ummeldung innerhalb der vorgegebenen Frist von zwei Wochen vorzunehmen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.