Ummelden in Neufra (Baden-Württemberg)

Wenn Sie nach Neufra in Baden-Württemberg ziehen, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend ummelden. Das Ummelden ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Damit Sie den Prozess reibungslos durchführen können, haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt.

084375001082 Neufra

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Gemeindeverwaltungsverband Gammertingen
Hohenzollernstraße 5
72501 Gammertingen

084375001082 streetview amt Neufra

1. Bürgeramt Neufra

Das Bürgeramt in Neufra ist die Anlaufstelle für die Ummeldung. Hier müssen Sie persönlich vorbeikommen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das Bürgeramt übernimmt dann die Anpassung Ihrer Personalien in den Meldeunterlagen.

2. Benötigte Unterlagen

Um sich in Neufra umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Vermieter muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Diese Bestätigung enthält Informationen über Ihren Einzug in die neue Wohnung.
  • Anmeldeformular: Das Anmeldeformular zur Ummeldung erhalten Sie im Bürgeramt oder können es vorab online herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
  • Weitere Nachweise: Falls Sie weitere Dokumente benötigen, zum Beispiel bei Namensänderungen oder Familienzuwachs, erkundigen Sie sich beim Bürgeramt über die genauen Anforderungen.

3. Ablauf der Ummeldung

Um sich in Neufra umzumelden, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin beim Bürgeramt Neufra. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten.
  2. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit zum Termin.
  3. Im Bürgeramt werden Ihre Daten aktualisiert und Ihre Ummeldung vollzogen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.
  4. Teilen Sie die neue Adresse anschließend wichtigen Stellen mit, wie zum Beispiel der Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, etc.

4. Weitere Informationen

  • Ummeldefrist: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, um mögliche Strafen zu vermeiden.
  • Gebühren: Die Gebühren für die Ummeldung werden im Beitrag nicht behandelt. Informieren Sie sich beim Bürgeramt über die aktuellen Kosten.
  • Online-Anmeldung: In Neufra ist eine Online-Anmeldung zurzeit nicht möglich. Die Ummeldung muss persönlich im Bürgeramt erfolgen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden beim Ummelden in Neufra weiterhilft. Beachten Sie bitte, dass sich die angegebenen Informationen ändern können. Für aktuelle und detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgeramt Neufra.

FAQ und Wissenswertes über Neufra

In welchem Bundesland ist Neufra?
Neufra gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Neufra?
Neufra dehnt sich auf eine Fläche von 28,40 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Neufra?
Neufra hat 1 830 Einwohner, davon sind 909 männlich und 921 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Neufra?
Neufra hat eine Bevölkerungsdichte von 64 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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