Ummelden in Lübeck, Hansestadt (Schleswig-Holstein)

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist ein wichtiger Schritt, wenn man nach Lübeck zieht oder innerhalb der Stadt umzieht. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beim Ummelden in Lübeck beachten müssen.

010030000000 Luebeck Hansestadt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Lübeck, Hansestadt
Breite Straße 62
23539 Lübeck

010030000000 streetview amt Luebeck Hansestadt

1. Meldefrist und Behörden

Die Meldefrist für die Ummeldung des Wohnsitzes in Lübeck beträgt 14 Tage. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Hansestadt Lübeck, welches sich in der Innenstadt befindet.

2. Erforderliche Unterlagen

Für die Ummeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation benötigt das Einwohnermeldeamt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Meldebestätigung: Wenn Sie zuvor in einer anderen Stadt oder Gemeinde gemeldet waren, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung.
  • Wohnungsgeberbescheinigung: Die Wohnungsgeberbescheinigung ist vom Vermieter auszustellen und bestätigt, dass Sie tatsächlich dort wohnen.
  • Mietvertrag: Ein aktueller Mietvertrag kann ebenfalls erforderlich sein.

3. Ablauf des Ummeldungsprozesses

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen haben, können Sie zur Ummeldung Ihres Wohnsitzes in Lübeck übergehen. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Termin vereinbaren: Rufen Sie das Einwohnermeldeamt an oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe, um einen Termin zu vereinbaren.
  2. Persönlich erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zum Einwohnermeldeamt und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
  3. Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Ummelde-Formular aus, welches Ihnen vom Einwohnermeldeamt zur Verfügung gestellt wird.
  4. Dokumente vorlegen: Übergeben Sie dem Sachbearbeiter alle erforderlichen Unterlagen.
  5. Überprüfung und Bestätigung: Der Sachbearbeiter überprüft die Unterlagen und bestätigt die Ummeldung. Ihnen wird eine Meldebestätigung ausgestellt.

4. Weitere Informationen

  • Ummeldung von Kindern: Für die Ummeldung von Kindern gelten besondere Regelungen. Informieren Sie sich im Voraus über die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf.
  • Ummeldung bei Zweitwohnsitz: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz behalten und nur einen Zweitwohnsitz in Lübeck anmelden möchten, gelten andere Bestimmungen. Informieren Sie sich darüber auf der Website des Einwohnermeldeamtes.
  • Ummeldung bei Umzug innerhalb Lübecks: Auch bei einem Umzug innerhalb von Lübeck müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Die gleichen Unterlagen und der gleiche Ablauf gelten hierbei.

Fazit

Bei einem Umzug nach Lübeck oder einem innerstädtischen Umzug ist die Ummeldung des Wohnsitzes unumgänglich. Beachten Sie die Meldefrist von 14 Tagen und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Einwohnermeldeamt mit. Mit einer geordneten Vorbereitung und einem reibungslosen Ablauf der Ummeldung können Sie schnell Ihr neues Zuhause in Lübeck genießen.

FAQ und Wissenswertes über Lübeck, Hansestadt

In welchem Bundesland ist Lübeck, Hansestadt?
Lübeck, Hansestadt gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Lübeck, Hansestadt?
Lübeck, Hansestadt dehnt sich auf eine Fläche von 214,19 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Lübeck, Hansestadt?
Lübeck, Hansestadt hat 215 846 Einwohner, davon sind 103 623 männlich und 112 223 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Lübeck, Hansestadt?
Lübeck, Hansestadt hat eine Bevölkerungsdichte von 1 008 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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