Ummelden in Starnberg (Bayern)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Starnberg (Bayern) verlegen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Adressdaten im Melderegister zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen behördlichen Informationen erhalten.

09678 Schweinfurt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Landratsamt Starnberg
Postfach 1460
82317 Starnberg

Wichtige Informationen zur Ummeldung

  • Frist: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.

  • Zuständige Behörde: Die Meldebehörde der Stadt Starnberg ist für die Ummeldung zuständig. Sie können sich persönlich vor Ort oder online ummelden.

  • Benötigte Unterlagen: Für die Ummeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören Ihr Personalausweis oder Reisepass, eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters sowie ggf. weitere Dokumente, die Sie im Einzelfall bei der Meldebehörde erfragen können.

  • Anmeldung von Familienmitgliedern: Wenn Sie nicht alleine umziehen, sondern auch andere Familienmitglieder ummelden möchten, müssen diese persönlich bei der Meldebehörde erscheinen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen.

Ablauf der Ummeldung

  1. Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Meldebehörde in Starnberg. Dies kann entweder telefonisch oder online erfolgen.

  2. Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung bereithalten. Fehlende Unterlagen können den Ummeldungsprozess verzögern.

  3. Persönliches Erscheinen: Zur Ummeldung müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und füllen Sie das Ummeldeformular aus.

  4. Gebühr entrichten: In der Regel fallen bei der Ummeldung Gebühren an. Die genaue Höhe der Gebühr kann je nach Gemeinde variieren. Informieren Sie sich vorab bei der Meldebehörde über die anfallenden Kosten.

  5. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung in Form eines Ummeldungsnachweises. Bewahren Sie diesen sorgfältig auf, da er als offizieller Nachweis Ihrer neuen Adresse dient.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Für weiterführende Informationen zur Ummeldung in Starnberg können Sie sich an die Meldebehörde der Stadt Starnberg wenden. Dort erhalten Sie auch Auskunft über spezifische Anforderungen und eventuelle Sonderregelungen, die für Ihren Ummeldungsprozess relevant sein können.

Nutzen Sie die vorgegebenen Kontaktdaten, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder online weitere Informationen einzuholen.

Bei Fragen rund um das Thema Ummelden steht Ihnen auch die Webseite ummelden.de zur Verfügung. Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Tipps.

FAQ und Wissenswertes über Starnberg

In welchem Bundesland ist Starnberg?
Starnberg gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Starnberg?
Starnberg dehnt sich auf eine Fläche von 487,71 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Starnberg?
Starnberg hat 136 610 Einwohner, davon sind 66 157 männlich und 70 453 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Starnberg?
Starnberg hat eine Bevölkerungsdichte von 280 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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