Ummelden in Ravensburg, Baden-Württemberg

Wenn Sie in Ravensburg, Baden-Württemberg, umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Ummelden in Ravensburg erläutern.

08436 Ravensburg

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg

08436 streetview amt Ravensburg

Das Bürgeramt Ravensburg

Die Zuständigkeit für die Ummeldung liegt beim Bürgeramt Ravensburg. Hier müssen Sie persönlich erscheinen und Ihre neue Adresse angeben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie vorher einen Termin vereinbaren. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Die erforderlichen Unterlagen

Damit Ihre Ummeldung schnell und einfach erfolgen kann, benötigen Sie einige Unterlagen. Neben Ihrem Ausweisdokument sollten Sie auch folgende Unterlagen bereithalten:

  • Anmeldeformular: Dieses erhalten Sie vor Ort beim Bürgeramt oder können es bereits im Vorfeld herunterladen und ausfüllen.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Vermieter muss Ihnen eine Bestätigung über den Einzug ausstellen.
  • Meldebescheinigung: Wenn Sie von einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Ravensburg gezogen sind, benötigen Sie eine Meldebescheinigung der vorherigen Meldebehörde.

Mögliche Gebühren

Die Gebühren für die Ummeldung in Ravensburg variieren je nach Wohnsitz und einzelnen Umständen. Um genaue Informationen über mögliche Kosten zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt beim Bürgeramt zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Beitrag bewusst auf Kosteninformationen verzichten.

Wichtige Hinweise

  • Vergessen Sie nicht, sich innerhalb der zweiwöchigen Frist umzumelden, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, die bereits als Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist auch eine Abmeldung beim vorherigen Wohnort erforderlich.
  • Beachten Sie, dass die Ummeldung auch für Kinder erforderlich ist.
  • Die Ummeldepflicht gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

Mit diesen Informationen sollten Sie gut vorbereitet sein, um Ihren Wohnsitz in Ravensburg ordnungsgemäß umzumelden. Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Bürgeramt Ravensburg zu wenden.

FAQ und Wissenswertes über Ravensburg

In welchem Bundesland ist Ravensburg?
Ravensburg gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Ravensburg?
Ravensburg dehnt sich auf eine Fläche von 1 632,08 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Ravensburg?
Ravensburg hat 285 888 Einwohner, davon sind 142 446 männlich und 143 442 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Ravensburg?
Ravensburg hat eine Bevölkerungsdichte von 175 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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