Ummelden in Kiel, Landeshauptstadt (Schleswig-Holstein)
Willkommen in Kiel, der Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein! Wenn Sie hierher gezogen sind, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig ummelden, um Ihre offizielle Adresse zu aktualisieren. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über den Ummeldeprozess in Kiel.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Fleethörn 9
24103 Kiel
1. Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Ummeldung in Kiel sind einige Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen einen gültigen Ausweis vorlegen, um Ihre Identität nachzuweisen.
- Meldebescheinigung: Falls Sie bereits in einer anderen Stadt gewohnt haben, benötigen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung von Ihrem vorherigen Wohnort.
- Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder die Hauptmieterin/der Hauptmieter muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass Sie in der angegebenen Adresse wohnen.
2. Wie lange dauert die Ummeldung?
Normalerweise wird Ihre Ummeldung in Kiel sofort erledigt. Wenn Sie die persönliche Vorsprache wählen, erhalten Sie eine Meldebestätigung direkt vor Ort. Bei der Online-Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
3. Fristen und Bußgelder
Gemäß dem Meldegesetz in Schleswig-Holstein müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden. Wenn Sie diese Frist überschreiten, können Bußgelder verhängt werden.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel einen guten Überblick über den Ummeldeprozess in Kiel gegeben hat. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Bürger- und Ordnungsamt oder nutzen Sie das Online-Portal der Stadt Kiel.
Verwaltungssitze nach Gemeinden in Kreisfreie Stadt – Kiel, Landeshauptstadt – 24103
Karte | Gemeinde |
---|---|
Kiel, Landeshauptstadt - 24103 |