Ummelden in Kaiserslautern, kreisfreie Stadt (Rheinland-Pfalz)
Wenn Sie nach Kaiserslautern, einer kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, ziehen, müssen Sie sich binnen einer Frist von zwei Wochen ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt und ermöglicht es Ihnen, Ihre neue Adresse offiziell zu nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Ummeldung in Kaiserslautern wissen müssen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Wer muss sich ummelden?
Grundsätzlich muss sich jeder, der seinen Wohnsitz nach Kaiserslautern verlegt, ummelden. Dies gilt gleichermaßen für Deutsche und ausländische Staatsbürger. Auch für Zuzüge aus dem Ausland ist die Ummeldung in Kaiserslautern erforderlich.
Was wird für die Ummeldung benötigt?
Für die Ummeldung in Kaiserslautern benötigen Sie folgende Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Meldebescheinigung der alten Wohnung - Wohnungsgeberbestätigung - Anmeldeformular - Ggf. Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis für ausländische Staatsbürger
Wie erfolgt die Ummeldung?
Die Ummeldung in Kaiserslautern kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Für die persönliche Ummeldung müssen Sie einen Termin im Bürgeramt vereinbaren. Bei der schriftlichen Ummeldung senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post oder online an das Bürgeramt Kaiserslautern.
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung in Kaiserslautern können variieren und sind abhängig von möglichen zusätzlichen Dienstleistungen wie beispielsweise der Ausstellung einer Anmeldebestätigung für den neuen Personalausweis. Informationen zu den aktuellen Kosten finden Sie auf der Webseite des Bürgeramts.
Besonderheiten für Studierende
Studierende, die nach Kaiserslautern ziehen, müssen sich ebenfalls ummelden. Hierfür benötigen sie zusätzlich zur Wohnungsgeberbestätigung eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule.
Die Ummeldung in Kaiserslautern ist ein wichtiger Schritt, um Ihren neuen Wohnsitz offiziell zu machen. Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen die erforderlichen Unterlagen beim Bürgeramt einreichen. Weitere Informationen zur Ummeldung in Kaiserslautern finden Sie auf der Webseite des Bürgeramts oder können bei Bedarf telefonisch nachfragen.
Verwaltungssitze nach Gemeinden in Kreisfreie Stadt – Kaiserslautern, kreisfreie Stadt – 67657
Karte | Gemeinde |
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Kaiserslautern, Stadt - 67657 |