Ummelden in Gelsenkirchen, Stadt (Nordrhein-Westfalen)
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen
Einleitung
Das Ummelden des Wohnsitzes ist in Deutschland eine wichtige gesetzliche Pflicht, wenn man umzieht. Wenn Sie nach Gelsenkirchen, einer Stadt in Nordrhein-Westfalen (NRW), ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. In diesem Beitrag erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise zur Ummeldung in Gelsenkirchen.
Wohnsitz ummelden
Wichtiger Punkt: Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. In Gelsenkirchen ist das der Einwohnermeldeamt.
Unterlagen und Dokumente
Wichtiger Punkt: Um Ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen umzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Dokumente. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
- Mietvertrag
- Anmeldeschein
Persönliche Vorsprache
Wichtiger Punkt: Die Ummeldung des Wohnsitzes in Gelsenkirchen erfordert eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt. Eine Terminvereinbarung ist nicht immer notwendig, kann aber je nach Stadtverwaltung empfohlen sein.
Kosten
Wichtiger Punkt: Die Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes in Gelsenkirchen können variieren. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Behörde nach den aktuellen Gebühren zu fragen.
Frist
Wichtiger Punkt: Die Ummeldung des Wohnsitzes in Gelsenkirchen muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Andernfalls können Bußgelder verhängt werden.
Adresse des Einwohnermeldeamts in Gelsenkirchen
Wichtiger Punkt: Das Einwohnermeldeamt in Gelsenkirchen befindet sich unter folgender Adresse:
Einwohnermeldeamt Gelsenkirchen Musterstraße 1 45879 Gelsenkirchen
Fazit
Die Ummeldung des Wohnsitzes in Gelsenkirchen ist eine gesetzliche Pflicht für jeden, der in die Stadt zieht. Mit den oben genannten wichtigen Punkten und den passenden Unterlagen können Sie den Ummeldeprozess reibungslos durchführen. Beachten Sie die Frist von zwei Wochen und wenden Sie sich bei Fragen an das Einwohnermeldeamt in Gelsenkirchen.
Verwaltungssitze nach Gemeinden in Kreisfreie Stadt – Gelsenkirchen, Stadt – 45879
Karte | Gemeinde |
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Gelsenkirchen, Stadt - 45879 |