Ummelden in Kördorf (Rheinland-Pfalz)
Wenn Sie in Kördorf (Rheinland-Pfalz) umziehen, ist es wichtig, Ihren Wohnsitz umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach dem Umzug erfolgen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Ummeldeverfahren in Kördorf.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Wann muss die Ummeldung erfolgen?
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes in Kördorf muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da eine verspätete Ummeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Wo muss die Ummeldung erfolgen?
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes in Kördorf müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Kördorf vorsprechen. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare und Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung der alten Wohnadresse
- Mietvertrag oder Eigentumsurkunde des neuen Wohnorts
- ggf. Nachweis über Ihren Arbeitgeber oder eine Selbständigkeit
Kosten und Gebühren
Die Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes in Kördorf können variieren und werden vor Ort im Bürgerbüro bekanntgegeben.
Weitere wichtige Informationen
- Familienmitglieder: Auch Familienmitglieder, die mit umziehen, müssen ebenfalls umgemeldet werden. Hierfür sind die gleichen Unterlagen wie für den Hauptmieter erforderlich.
- Fristen einhalten: Beachten Sie unbedingt die Frist von zwei Wochen für die Ummeldung, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
- Weitere Anmeldungen: Möglicherweise sind zusätzlich zur Ummeldung des Wohnsitzes in Kördorf weitere Anmeldungen erforderlich, z.B. beim Einwohnermeldeamt, für das Gewerbeamt oder die Kfz-Zulassungsstelle.
Für weiterführende Informationen und spezifische Fragen zum Ummeldeverfahren in Kördorf empfehlen wir Ihnen, direkt mit der Stadtverwaltung Kördorf Kontakt aufzunehmen.