Ummelden in Kaltenkirchen, Stadt (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein ziehen, müssen Sie Ihren, um dort zu wohnen, Ihren Wohnsitz anmelden. Dieser Vorgang wird als Ummeldung bezeichnet und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Ummelden in Kaltenkirchen wissen müssen.

010600044044 Kaltenkirchen Stadt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Kaltenkirchen, Stadt
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen

010600044044 streetview amt Kaltenkirchen Stadt

Warum muss man sich ummelden?

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist wichtig, da sie für verschiedene administrative Aufgaben notwendig ist. Zu diesen Aufgaben gehört zum Beispiel die Beantragung Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei der zuständigen Behörde. Außerdem ist die Ummeldung auch entscheidend für Ihre Steuererklärung, den Empfang von staatlichen Leistungen und die Anmeldung bei einem Arzt oder einer Schule.

Wann muss man sich ummelden?

Wichtiger Punkt: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden. Die Frist beginnt ab Ihrem Einzugstag in Ihre neue Wohnung in Kaltenkirchen.

Wo kann man sich ummelden?

Wichtiger Punkt: Die Ummeldung erfolgt bei der Meldebehörde der Stadt Kaltenkirchen.

Es ist ratsam, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Kontaktdaten der Meldebehörde finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Kaltenkirchen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Wichtiger Punkt: Für die Ummeldung in Kaltenkirchen benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten finden Sie auf der Website der Stadt Kaltenkirchen oder können Sie telefonisch bei der Meldebehörde erfragen.

Wie läuft die Ummeldung ab?

Wichtiger Punkt: Um sich in Kaltenkirchen umzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Dort füllen Sie ein Ummeldeformular aus und reichen die erforderlichen Dokumente ein. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Gibt es Kosten für die Ummeldung?

Über die Kosten der Ummeldung in Kaltenkirchen können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden. Die Gebühren können je nach Kommune unterschiedlich sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab bei der Meldebehörde über mögliche Gebühren zu informieren.

Fazit

Das Ummelden des Wohnsitzes in Kaltenkirchen ist ein wichtiger Schritt beim Umzug. Es gewährleistet, dass Sie offiziell als Bewohner registriert sind und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten haben. Nehmen Sie die Ummeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen vor und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente bereithalten. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an die Meldebehörde der Stadt Kaltenkirchen wenden.

FAQ und Wissenswertes über Kaltenkirchen, Stadt

In welchem Bundesland ist Kaltenkirchen, Stadt?
Kaltenkirchen, Stadt gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Kaltenkirchen, Stadt?
Kaltenkirchen, Stadt dehnt sich auf eine Fläche von 23,11 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Kaltenkirchen, Stadt?
Kaltenkirchen, Stadt hat 22 877 Einwohner, davon sind 11 244 männlich und 11 633 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Kaltenkirchen, Stadt?
Kaltenkirchen, Stadt hat eine Bevölkerungsdichte von 990 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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