Ummelden in Kalenborn-Scheuern (Rheinland-Pfalz)

Wenn Sie nach Kalenborn-Scheuern in Rheinland-Pfalz umziehen, ist es wichtig, Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Das Ummelden dient dazu, dass Ihre neue Anschrift offiziell erfasst wird und Sie Ihre neuen Pflichten als Einwohner erfüllen können.

072335006036 Kalenborn Scheuern

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1
54568 Gerolstein

072335006036 streetview amt Kalenborn Scheuern

Warum muss man sich ummelden?

Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient verschiedenen Zwecken. Erstens dient sie der behördlichen Erfassung der aktuellen Bevölkerungsstruktur. Zweitens ist die korrekte Meldeadresse wichtig für die Zustellung von Briefen und wichtigen Dokumenten wie Ausweisen, Fahrzeugpapieren oder Steuerbescheiden. Zudem ist die Anmeldung der neuen Adresse Voraussetzung für die Teilnahme an Wahlen und die Beantragung von Sozialleistungen.

Wann und wo muss man sich ummelden?

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Dazu müssen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt Kalenborn-Scheuern vorsprechen.

Welche Unterlagen sind für die Ummeldung erforderlich?

Für die Ummeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass (alternativ: Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger)
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
  • Mietvertrag (falls vorhanden)
  • ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde zur Aktualisierung des Familienstands

Was kostet die Ummeldung?

Die Kosten für die Ummeldung variieren je nach Gemeinde und Bundesland. Bitte informieren Sie sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt Kalenborn-Scheuern über die genauen Gebühren.

Sonstige Hinweise

  • Die Ummeldung betrifft alle Personen ab 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren werden über die Eltern umgemeldet.
  • Für Personen, die aus dem Ausland nach Kalenborn-Scheuern ziehen, gelten besondere Regelungen. Informieren Sie sich vorab über die erforderlichen Schritte.
  • Bei einem Umzug innerhalb von Kalenborn-Scheuern müssen Sie ebenfalls eine Ummeldung vornehmen, um Ihre neue Adresse zu registrieren.

Die Ummeldung in Kalenborn-Scheuern ist ein wichtiger Schritt bei einem Umzug. Denken Sie daran, die Frist von zwei Wochen einzuhalten und alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt Kalenborn-Scheuern wenden.

FAQ und Wissenswertes über Kalenborn-Scheuern

In welchem Bundesland ist Kalenborn-Scheuern?
Kalenborn-Scheuern gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Wie groß ist die Fläche von Kalenborn-Scheuern?
Kalenborn-Scheuern dehnt sich auf eine Fläche von 7,35 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Kalenborn-Scheuern?
Kalenborn-Scheuern hat 386 Einwohner, davon sind 175 männlich und 211 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Kalenborn-Scheuern?
Kalenborn-Scheuern hat eine Bevölkerungsdichte von 53 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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