Ummelden in Kaiser-Wilhelm-Koog (Schleswig-Holstein)

Herzlich willkommen in Kaiser-Wilhelm-Koog, einer idyllischen Gemeinde in Schleswig-Holstein! Falls Sie hier ein neues Zuhause gefunden haben oder einen Umzug innerhalb der Gemeinde planen, ist es wichtig, dass Sie sich zeitnah ummelden. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Ummeldung in Kaiser-Wilhelm-Koog geben.

010515166057 Kaiser Wilhelm Koog

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Marne-Nordsee
Alter Kirchhof 4-5
25709 Marne

010515166057 streetview amt Kaiser Wilhelm Koog

Wichtige Punkte zur Ummeldung

  1. Anmeldepflicht: Sobald Sie Ihren Wohnsitz in Kaiser-Wilhelm-Koog beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen.

  2. Zuständige Meldebehörde: Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeindeverwaltung Kaiser-Wilhelm-Koog. Dort müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihre neue Adresse angeben. Informieren Sie sich vorab über die benötigten Unterlagen, um Zeit zu sparen.

  3. Umzug innerhalb der Gemeinde: Wenn Sie innerhalb von Kaiser-Wilhelm-Koog umziehen, ist es ausreichend, den neuen Wohnort anzugeben und gegebenenfalls etwaige Änderungen der Kontaktdaten mitzuteilen.

  4. Umzug aus einer anderen Gemeinde: Personen, die von einer anderen Gemeinde nach Kaiser-Wilhelm-Koog umziehen, müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter. Gehen Sie bitte sicher, dass Sie die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig erhalten, da sie für die Anmeldung erforderlich ist.

  5. Notwendige Unterlagen: Bei der Ummeldung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung mitbringen. Falls Sie eine Wohnung beziehen, ist die Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Ablauf der Ummeldung

  1. Termin vereinbaren: Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab telefonisch oder online einen Termin bei der Gemeindeverwaltung zu vereinbaren.

  2. Persönlich erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Meldebehörde und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

  3. Daten angeben: Füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben Sie Ihre neuen Adresse sowie eventuelle Änderungen der Kontaktdaten an.

  4. Unterlagen vorlegen: Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls die Wohnungsgeberbestätigung und die Meldebescheinigung vor.

  5. Bestätigung erhalten: Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Ummeldung.

Wichtige Informationen

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Die Anmeldung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

  • Frist einhalten: Beachten Sie unbedingt die zweiwöchige Meldefrist nach Ihrem Einzug oder Umzug.

  • Auswirkungen der Ummeldung: Ein wichtiger Aspekt der Ummeldung ist die Änderung Ihrer Adressdaten in offiziellen Dokumenten, wie beispielsweise Ihren Ausweisen und Fahrzeugpapieren. Vergessen Sie daher nicht, auch bei Banken, Versicherungen und anderen relevanten Institutionen Ihre neue Adresse anzugeben.

Kaiser-Wilhelm-Koog freut sich über Ihren Neuzugang. Mit einer rechtzeitigen Ummeldung tragen Sie dazu bei, dass Ihre persönlichen Daten stets aktuell sind. Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen ohne Gewähr sind und im Zweifelsfall die Auskünfte der Gemeindeverwaltung maßgeblich sind.

FAQ und Wissenswertes über Kaiser-Wilhelm-Koog

In welchem Bundesland ist Kaiser-Wilhelm-Koog?
Kaiser-Wilhelm-Koog gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Kaiser-Wilhelm-Koog?
Kaiser-Wilhelm-Koog dehnt sich auf eine Fläche von 13,05 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Kaiser-Wilhelm-Koog?
Kaiser-Wilhelm-Koog hat 365 Einwohner, davon sind 190 männlich und 175 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Kaiser-Wilhelm-Koog?
Kaiser-Wilhelm-Koog hat eine Bevölkerungsdichte von 28 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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