Ummelden in Horben (Baden-Württemberg)
Du hast gerade einen Umzug nach Horben vollzogen und möchtest dich nun ummelden? Keine Sorge, wir helfen dir dabei! In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Schritte du für die Ummeldung in Horben (Baden-Württemberg) beachten musst.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Friedhofweg 11
79249 Merzhausen
1. Zuständige Stelle
Zunächst solltest du herausfinden, welche Stelle für die Ummeldung in Horben zuständig ist. In der Regel ist das das Einwohnermeldeamt in deinem neuen Wohnort. Hier kannst du dich persönlich ummelden und deine neuen Daten angeben.
2. Anmeldeunterlagen
Für die Ummeldung benötigst du verschiedene Unterlagen. Dabei handelt es sich in der Regel um:
- Personalausweis oder Reisepass: Als Identifikationsnachweis benötigst du entweder deinen Personalausweis oder Reisepass.
- Meldebescheinigung des alten Wohnortes: Die Meldebescheinigung deines bisherigen Wohnortes bestätigt, dass du an diesem Ort nicht mehr gemeldet bist und nun nach Horbenziehen möchtest.
- Wohnungsgeberbestätigung: Dein Vermieter muss eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der er bestätigt, dass du in der neuen Wohnung in Horben gemeldet bist.
- Einwohnermeldung: Hierbei handelt es sich um das Anmeldeformular, das du beim Einwohnermeldeamt in Horben ausfüllen musst.
3. Fristen und Gebühren
Für die Ummeldung gibt es in Horben bestimmte Fristen zu beachten. Die genauen Informationen hierzu erhältst du beim Einwohnermeldeamt. In Baden-Württemberg fallen in der Regel keine Gebühren für die Ummeldung an.
4. Weitere wichtige Informationen
Abschließend möchten wir noch einige weitere wichtige Punkte erwähnen:
- Kinder: Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Hierzu benötigst du die Geburtsurkunden der Kinder sowie das Sorgerechtsurteil in Fällen von alleinerziehenden Elternteilen.
- Familienangehörige: Wenn du gemeinsam mit deiner Familie umziehst, müssen alle Familienangehörigen umgemeldet werden. Hierzu benötigst du für jeden Familienangehörigen die oben genannten Unterlagen.
- KFZ-Ummeldung: Die Ummeldung deines Kraftfahrzeugs ist separat beim Straßenverkehrsamt vorzunehmen.