Ummelden in Hohenbollentin (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie nach Hohenbollentin (Mecklenburg-Vorpommern) umziehen, müssen Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. Das Ummelden ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Goethestraße 43
17109 Demmin
Wichtige Dokumente für die Ummeldung
Für die Ummeldung in Hohenbollentin benötigen Sie folgende Dokumente:
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Personalausweis oder Reisepass Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um Ihre Identität nachzuweisen.
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Wohnungsgeberbestätigung Von Ihrem Vermieter oder der Vermieterin müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie tatsächlich in die neue Wohnung eingezogen sind.
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Anmeldeformular In der Meldebehörde in Hohenbollentin erhalten Sie ein Anmeldeformular, das Sie vor Ort ausfüllen müssen.
Der Ablauf der Ummeldung
Hier ist der Ablauf der Ummeldung in Hohenbollentin:
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Termin vereinbaren Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder online einen Termin bei der Meldebehörde in Hohenbollentin. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort.
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Dokumente mitbringen Bringen Sie alle oben genannten Dokumente zur Ummeldung mit.
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Anmeldeformular ausfüllen Nehmen Sie das Anmeldeformular und füllen Sie es in der Meldebehörde in Hohenbollentin aus. Bei Bedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort gerne zur Verfügung.
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Ummeldebestätigung erhalten Nach erfolgreicher Ummeldung erhalten Sie eine Ummeldebestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie gut aufbewahren, da Sie diese möglicherweise für andere Behördengänge benötigen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Ummeldung in Hohenbollentin können Sie die Website der Gemeinde Hohenbollentin besuchen. Dort finden Sie alle relevanten Kontaktdaten und die genauen Öffnungszeiten der Meldebehörde.
Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Ummeldeprozess in Hohenbollentin!