Ummelden in Heigenbrücken (Bayern)
Wenn Sie neu nach Heigenbrücken gezogen sind oder innerhalb des Ortes umziehen, ist es wichtig, Ihren Wohnsitz ordnungsgemäß umzumelden. Dieser Vorgang ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Gemeindeverwaltung Heigenbrücken durchgeführt.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Ummelden in Heigenbrücken:
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Hauptstraße 7
63869 Heigenbrücken
Voraussetzungen
Jeder Bürger, der länger als drei Monate in Heigenbrücken wohnt, ist verpflichtet, sich anzumelden. Das Ummelden muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Einzugstag erfolgen.
Ablauf der Ummeldung
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Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich einen Termin bei der Gemeindeverwaltung Heigenbrücken für die Ummeldung.
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Erforderliche Unterlagen: Nehmen Sie zur Ummeldung folgende Dokumente mit:
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Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des bisherigen Wohnortes
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Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag
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Antrag stellen: Füllen Sie vor Ort den Ummeldeantrag aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
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Gebühren: Die Ummeldung selbst ist kostenfrei. Lediglich bei der Ausstellung einer neuen Meldebestätigung können ggf. Gebühren anfallen.
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Bestätigung: Nach erfolgreicher Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren Wohnsitz in Heigenbrücken.
Besonderheiten
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Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, müssen Sie zusätzlich zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt auch die Fahrzeugpapiere ändern lassen.
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Hat sich Ihre Anschrift innerhalb von Heigenbrücken geändert, zum Beispiel durch einen Umzug innerhalb des Ortes, müssen Sie dies ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitteilen.
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Die Ummeldung bei der Gemeindeverwaltung ist wichtig für die ordnungsgemäße Steuerberechnung und die aktuellen Wählerlisten.
Bei Rückfragen zur Ummeldung können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Heigenbrücken wenden.
Hinweis: Die genannten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierung und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte und weitere Informationen empfehlen wir, direkt bei der Gemeindeverwaltung Heigenbrücken nachzufragen.