Ummelden in Häusern in Baden-Württemberg
Umzug in ein neues Haus in Baden-Württemberg? Dann steht auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt an. Hier findest du alle wichtigen Informationen dazu.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Rathaus
79837 St. Blasien
Wann muss ich mich ummelden?
Gemäß dem Meldegesetz ist jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in das neue Domizil umzumelden. Das gilt auch für einen Umzug innerhalb von Baden-Württemberg. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem ausgefüllten Anmeldeformular benötigst du die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass: Bringe bitte dein gültiges Identifikationsdokument mit. In einigen Fällen kann auch der Führerschein akzeptiert werden.
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Lege den Mietvertrag oder den Eigentumsnachweis für das neue Haus vor.
- Wohnungsgeberbestätigung: Diese Bestätigung muss der/die VermieterIn ausstellen und enthält Angaben zum Einzugsdatum sowie zur neuen Adresse. Achte darauf, dass du diese Bescheinigung rechtzeitig erhältst.
- Anmeldeformular: Das Formular kannst du entweder vor Ort im Einwohnermeldeamt erhalten oder im Voraus online herunterladen und ausfüllen.
Wie erfolgt die Ummeldung in Baden-Württemberg?
Die Ummeldung erfolgt persönlich im örtlichen Einwohnermeldeamt. Dort füllst du das Anmeldeformular aus und legst deine Unterlagen vor. Ein/e MitarbeiterIn überprüft die Dokumente und nimmt die Ummeldung vor. Du erhältst dann eine Meldebescheinigung als Nachweis der erfolgten Ummeldung.
Was muss ich noch beachten?
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht: Vergiss nicht, dich auch beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abzumelden bzw. umzumelden, um eventuelle doppelte Zahlungen zu vermeiden.
- Weitere Behördengänge: Stelle sicher, dass du nach der Ummeldung auch andere Ämter und Behörden über deine neue Adresse informierst, wie beispielsweise das Finanzamt, die Krankenversicherung und die Kfz-Zulassungsstelle (falls zutreffend).
- Ummeldung des Fahrzeugs: Wenn du ein Fahrzeug besitzt, musst du dieses ebenfalls ummelden. Hierfür benötigst du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Die Ummeldung kann entweder im Straßenverkehrsamt oder online erfolgen.
Fazit
Eine zeitnahe Ummeldung nach dem Einzug in ein neues Haus in Baden-Württemberg ist gesetzlich vorgeschrieben. Sorge dafür, dass du alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig beisammen hast und reiche sie persönlich im Einwohnermeldeamt ein. Vergiss auch nicht, andere Ämter und Behörden über deine neue Adresse zu informieren, um lästigen Behördenstress zu vermeiden.