Ummelden in Güntersleben (Bayern)
Wenn Sie nach Güntersleben ziehen und dort Ihren Wohnsitz nehmen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Ummelden ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Ihre Meldeadresse und Ihre Anschrift im Personalausweis übereinstimmen.
Folgende wichtige Punkte sollten Sie bei der Ummeldung in Güntersleben beachten:
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Würzburger Straße 17
97261 Güntersleben
Zuständige Behörde
Zuständig für die Ummeldung in Güntersleben ist das Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Dort können Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden und erhalten einen entsprechenden Meldezettel.
Unterlagen
Für die Ummeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen:
- Personalausweis: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
- Meldezettel: Dieser wird Ihnen von der Gemeinde ausgehändigt und muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Mietvertrag: Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie den Mietvertrag mitbringen.
- Eigentumsnachweis: Bei Eigentum sollten Sie den Eigentumsnachweis oder einen Grundbuchauszug vorlegen.
- Einverständniserklärung: Falls Sie nicht der Eigentümer waren und der Wohnsitzwechsel nicht in Ihrem eigenen Interesse liegt, benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Person, die das Interesse am Umzug hat.
Ummeldungsgebühr
Die Ummeldung in Güntersleben ist mit einer Gebühr verbunden. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Gemeinde und kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Fristen
Ziehen Sie nach Güntersleben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich umzumelden. Achten Sie daher darauf, dass Sie die Ummeldung rechtzeitig vornehmen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.