Ummelden in Groß Schacksdorf-Simmersdorf (Brandenburg)

Wenn Sie nach Groß Schacksdorf-Simmersdorf ziehen oder innerhalb des Ortes umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich ummelden. Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

120715102153 Gross Schacksdorf Simmersdorf

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Döbern-Land
Forster Straße 8
03159 Döbern

120715102153 streetview amt Gross Schacksdorf Simmersdorf

Warum ist die Ummeldung wichtig?

Die Ummeldung bringt einige wichtige Vorteile mit sich. Durch die Ummeldung können Sie zum Beispiel: - Anmeldebestätigung als Wohnsitznachweis erhalten - Ihre offizielle Adresse aktualisieren - bei Behörden und Institutionen richtig registriert sein

Welche Dokumente werden benötigt?

Um Ihren Wohnsitz in Groß Schacksdorf-Simmersdorf umzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente: - Personalausweis oder Reisepass - Mietvertrag oder Eigentumsnachweis - ausgefülltes Ummeldeformular

Wo kann die Ummeldung vorgenommen werden?

Die Ummeldung in Groß Schacksdorf-Simmersdorf kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erfolgen. Hier finden Sie die Anschrift des Einwohnermeldeamtes.

Wie läuft die Ummeldung ab?

  1. Beantragen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
  2. Füllen Sie das Ummeldeformular aus. Das Formular finden Sie online auf der Website der Gemeinde oder erhalten Sie direkt im Einwohnermeldeamt.
  3. Nehmen Sie Ihre Dokumente - Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis - sowie das ausgefüllte Ummeldeformular mit und gehen Sie zum vereinbarten Termin im Einwohnermeldeamt.
  4. Im Einwohnermeldeamt wird Ihre Ummeldung bearbeitet und Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.

Sonderfall: Ummeldung mit Nebenwohnsitz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde bzw. Stadt haben und in Groß Schacksdorf-Simmersdorf einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, informieren Sie sich bitte bei der Gemeinde über die genauen erforderlichen Dokumente und den Ablauf der Ummeldung.

Fristen und Strafen

Wie bereits erwähnt, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug gesetzlich vorgeschrieben. Bei verspäteter oder unterlassener Ummeldung können Bußgelder verhängt werden. Daher ist es wichtig, die Frist einzuhalten und die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen.

Zusammenfassung

Die Ummeldung in Groß Schacksdorf-Simmersdorf ist eine gesetzliche Pflicht und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Sie bringt wichtige Vorteile mit sich, wie z.B. eine aktuelle offizielle Adresse und den korrekten Eintrag bei Behörden und Institutionen. Für die Ummeldung werden Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis benötigt. Die Ummeldung kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erfolgen, wobei ein vorheriger Termin empfohlen wird. Bei verspäteter oder unterlassener Ummeldung können Bußgelder verhängt werden.

FAQ und Wissenswertes über Groß Schacksdorf-Simmersdorf

In welchem Bundesland ist Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Groß Schacksdorf-Simmersdorf gehört zum Bundesland Brandenburg.

Wie groß ist die Fläche von Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Groß Schacksdorf-Simmersdorf dehnt sich auf eine Fläche von 25,17 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat 892 Einwohner, davon sind 444 männlich und 448 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Groß Schacksdorf-Simmersdorf?
Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat eine Bevölkerungsdichte von 35 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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