Ummelden in Grävenwiesbach (Hessen)
Wenn Sie neu nach Grävenwiesbach in Hessen ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Die Ummeldung ist sowohl für Inländer als auch für Ausländer verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ummeldung durchführen können und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Bahnhofsweg 2 a
61279 Grävenwiesbach
Wichtige Schritte für Ihre Ummeldung in Grävenwiesbach
1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt Grävenwiesbach. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen. Beachten Sie, dass das Bürgeramt oft stark ausgelastet ist und Termine daher rechtzeitig vereinbart werden sollten.
2. Antragsformular ausfüllen: Laden Sie das Ummeldeformular von der Webseite der Gemeinde Grävenwiesbach herunter oder holen Sie es persönlich im Bürgeramt ab. Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus.
3. Benötigte Unterlagen: Zur Ummeldung müssen Sie verschiedene Dokumente mitbringen. Dazu gehören Ihr Personalausweis oder Reisepass, eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters sowie ggf. eine Meldebescheinigung aus Ihrer vorherigen Gemeinde. Beachten Sie, dass die Dokumente im Original vorliegen müssen.
4. Persönliches Erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin persönlich ins Bürgeramt Grävenwiesbach und legen Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen vor.
5. Bestätigung erhalten: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Ummeldung. Diese sollten Sie gut aufbewahren, da sie u.a. für weitere behördliche Angelegenheiten benötigt wird.
Ummeldung für Ausländer
Ausländer, die sich in Grävenwiesbach ummelden möchten, müssen zusätzlich zur oben genannten Vorgehensweise folgende Dokumente vorlegen:
- Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, etc.)
- Pass und eventuell Visum
- Meldebescheinigung des vorherigen Wohnortes in Deutschland (sofern vorhanden)
Zusätzliche Informationen
- Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
- Zuständig für die Ummeldung ist das Bürgeramt Grävenwiesbach in der Rathausstraße 8.
- Bei Familien mit minderjährigen Kindern muss jedes Familienmitglied einzeln umgemeldet werden.
Beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich Informationen zur Ummeldung in Grävenwiesbach(Hessen) gibt und keine Kostenangaben enthält. Bitte nehmen Sie für genaue Informationen zu den anfallenden Kosten Kontakt mit dem Bürgeramt auf.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.