Ummelden in Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen (Baden-Württemberg)

Wenn Sie nach Schwieberdingen oder Hemmingen im schönen Baden-Württemberg ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einer der Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen ummelden. Damit Sie den Ummeldevorgang reibungslos durchführen können, haben wir hier einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

1. Zuständige Behörde

Die Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt in der Regel beim Bürgeramt der jeweiligen Gemeinde, in der Sie Ihren neuen Wohnsitz haben. Im Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen sind dies die beiden Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen.

2. Benötigte Unterlagen

Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der die wichtigsten Angaben zur Wohnung und zum Einzug festgehalten werden.
  • Anmeldeformular: In der Regel erhalten Sie das Anmeldeformular vor Ort bei der zuständigen Behörde. Es kann aber auch online zum Download verfügbar sein.

3. Vorgehensweise

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben, vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt in Ihrer Gemeinde. Dort geben Sie die notwendigen Dokumente ab und füllen das Anmeldeformular aus. In einigen Gemeinden kann die Ummeldung auch online vorgenommen werden.

4. Weitere wichtige Informationen

  • Frist: Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
  • Ummeldung von Kindern: Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes sowie Ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass.
  • Hundesteuer: Falls Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen ebenfalls bei der Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
  • Änderung des Kfz-Kennzeichens: Wenn Sie in eine andere Gemeinde innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands Schwieberdingen-Hemmingen ziehen, müssen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen nicht ändern.

Fazit

Wenn Sie innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands Schwieberdingen-Hemmingen umziehen, ist die Ummeldung Ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Behörde wichtig. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen und innerhalb der Frist von zwei Wochen nach dem Umzug den Ummeldevorgang abschließen. Dadurch bleiben Sie rechtmäßig angemeldet und können alle entsprechenden Leistungen und Zuständigkeiten in Anspruch nehmen.

FAQ und Wissenswertes über Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen

In welchem Bundesland ist Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen?
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen?
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen dehnt sich auf eine Fläche von 27,19 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen?
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen hat 19 438 Einwohner, davon sind 9 731 männlich und 9 707 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen?
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen hat eine Bevölkerungsdichte von 715 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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