Ummeldung in Fuhlendorf (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie neu nach Fuhlendorf im wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz ummelden können.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Teergang 2
18356 Barth
1. Zuständige Meldebehörde
Die zuständige Meldebehörde für Fuhlendorf befindet sich im Rathaus. Hier müssen Sie persönlich erscheinen, um die Ummeldung vorzunehmen.
2. Benötigte Unterlagen
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig)
- Anmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter) oder Einzugsbestätigung (bei Eigentum)
- ggf. Familienurkunden (bei Familienangehörigen)
- Staatsangehörigkeitsnachweis (bei ausländischen Staatsbürgern)
3. Ablauf der Ummeldung
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie zur Meldebehörde gehen und die Ummeldung vornehmen. Dort werden Ihre neuen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Ummeldung.
4. Weitere Informationen
- Die Ummeldung des Wohnsitzes ist in Fuhlendorf kostenfrei.
Fazit
Die Ummeldung des Wohnsitzes in Fuhlendorf ist ein wichtiger Schritt nach Ihrem Umzug. Beachten Sie die oben genannten Punkte und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, um den Prozess reibungslos abzuwickeln. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die örtliche Meldebehörde zu wenden. Willkommen in Fuhlendorf!