Ummelden in Friedeburg (Niedersachsen)

034620005005 Friedeburg

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg

034620005005 streetview amt Friedeburg

Wichtige Punkte:

  • Meldepflicht: Wer innerhalb Deutschlands umzieht, ist gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Meldebehörde anzumelden. Das gilt auch für einen Umzug nach Friedeburg in Niedersachsen.

  • Zuständige Behörde: Für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Friedeburg zuständig. Dort müssen Sie persönlich vorsprechen und den Umzug melden.

  • Benötigte Unterlagen: Folgende Unterlagen werden in der Regel für die Ummeldung benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

  • Anmeldeformular: In der Regel erhalten Sie das Anmeldeformular direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Friedeburg. Alternativ können Sie das Formular online im Voraus herunterladen und bereits ausgefüllt mitbringen.

  • Fristen und Bearbeitungszeit: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug durchgeführt werden. Die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel erhalten Sie jedoch umgehend eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung.

  • Wohnsitzummeldung bei Familienangehörigen: Wenn Sie mit Familienangehörigen zusammenziehen, müssen alle Mitglieder einzeln umgemeldet werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Elternteil die Ummeldung für die gesamte Familie übernimmt.

  • Weitere behördliche Stellen informieren: Nach der Ummeldung des Wohnsitzes sollten Sie auch andere Behörden und Institutionen über Ihren Umzug informieren, z.B. die Krankenkasse, die Versicherungen, die Bank, das Finanzamt, die GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) und ggf. den Arbeitgeber.

  • Wohnsitz abmelden: Falls Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben, müssen Sie sich auch dort abmelden. Informieren Sie die zuständige Meldebehörde über Ihren Wegzug. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem Umzug erfolgen.

  • Wichtig: Anmeldung vornehmen! Die Anmeldung des Wohnsitzes dient nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Angelegenheiten im Alltag, wie z.B. die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, die Beantragung von Wohngeld oder Kindergeld.

Wenn Sie nach Friedeburg in Niedersachsen umziehen, sollten Sie die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nicht vergessen. Beachten Sie die genannten Punkte und erledigen Sie Ihre Ummeldung rechtzeitig, um mögliche Probleme zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Friedeburg wenden.

FAQ und Wissenswertes über Friedeburg

In welchem Bundesland ist Friedeburg?
Friedeburg gehört zum Bundesland Niedersachsen.

Wie groß ist die Fläche von Friedeburg?
Friedeburg dehnt sich auf eine Fläche von 163,75 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Friedeburg?
Friedeburg hat 10 238 Einwohner, davon sind 5 040 männlich und 5 198 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Friedeburg?
Friedeburg hat eine Bevölkerungsdichte von 63 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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