Ummelden in Flensburg, Stadt (Schleswig-Holstein)

Falls Sie planen, nach Flensburg in Schleswig-Holstein zu ziehen, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend ummelden. Dabei müssen Sie binnen einer Woche nach Ihrem Umzug Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Ummeldung in Flensburg achten müssen.

010010000000 Flensburg Stadt

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Flensburg, Stadt
Rathausplatz 1
24937 Flensburg

010010000000 streetview amt Flensburg Stadt

Welche Unterlagen Sie benötigen

Bevor Sie sich ummelden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen parat haben. Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen einen gültigen Ausweis vorlegen, der Ihre Identität bestätigt.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Vermieter muss Ihnen eine Bestätigung über Ihren Einzug in die neue Wohnung ausstellen. Diese Bestätigung wird vom Einwohnermeldeamt verlangt.
  • Anmeldeformular: Das Einwohnermeldeamt stellt ein Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen.

Wie und wo Sie sich anmelden können

Die Ummeldung in Flensburg erfolgt persönlich beim Einwohnermeldeamt. Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen in Flensburg:

  1. Bürgerbüro Rathaus: Das Bürgerbüro im Rathaus ist die zentrale Anlaufstelle für die Ummeldung. Hier können Sie Ihren Umzug melden und Ihre Daten ändern lassen.
  2. Bürgerbüro Neustadt: Das Bürgerbüro in der Neustadt ist eine weitere Möglichkeit, sich umzumelden. Wenn Sie in diesem Teil von Flensburg wohnen, können Sie hier Ihre Ummeldung vornehmen.

Weitere wichtige Informationen

  • Fristen: Sie müssen sich binnen einer Woche nach Ihrem Umzug ummelden. Andernfalls droht ein Bußgeld.
  • Ummeldung von Kindern: Falls Sie Kinder haben, müssen diese ebenfalls umgemeldet werden.
  • Gebühren: Die Ummeldung selbst ist in der Regel kostenfrei. Möglicherweise können jedoch Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder einer Meldebescheinigung anfallen.
  • Weitere Behördengänge: Möglicherweise müssen Sie nach der Ummeldung noch weitere Behördengänge erledigen, wie beispielsweise die Änderung Ihrer Adresse in der Fahrzeugzulassungsstelle oder bei Ihrer Krankenversicherung.

Fazit

Das Ummelden in Flensburg ist eine wichtige Aufgabe, die Sie unverzüglich nach Ihrem Umzug erledigen sollten. Beachten Sie die genannten Punkte und sorgen Sie dafür, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben. Bei Fragen können Sie sich direkt an das Einwohnermeldeamt oder die Bürgerbüros in Flensburg wenden.

FAQ und Wissenswertes über Flensburg, Stadt

In welchem Bundesland ist Flensburg, Stadt?
Flensburg, Stadt gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Flensburg, Stadt?
Flensburg, Stadt dehnt sich auf eine Fläche von 56,73 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Flensburg, Stadt?
Flensburg, Stadt hat 89 934 Einwohner, davon sind 44 797 männlich und 45 137 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Flensburg, Stadt?
Flensburg, Stadt hat eine Bevölkerungsdichte von 1 585 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert