Ummelden in Feldkirchen (Bayern)

Wenn Sie nach Feldkirchen (Bayern) ziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden. Für eine reibungslose Ummeldung haben wir hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.

092780121121 Feldkirchen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Gemeinde Feldkirchen
Hauptstraße 29
94351 Feldkirchen

092780121121 streetview amt Feldkirchen

Wichtige Dokumente

Bevor Sie zur Meldebehörde gehen, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
  • Einwohnermeldeformular - dieses können Sie bereits im Voraus online ausfüllen und ausdrucken

Tipp: Überprüfen Sie vorher, ob Ihre alte Meldebescheinigung und/oder Geburtsurkunde mitgenommen werden müssen.

Terminvereinbarung

In Feldkirchen (Bayern) ist es in der Regel nicht erforderlich, einen Termin bei der Meldebehörde zu vereinbaren. Sie können einfach während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Die Wartezeiten sind in der Regel kurz, aber es empfiehlt sich dennoch, außerhalb der Stoßzeiten zu kommen.

Ablauf der Ummeldung

  1. Formular ausfüllen: Füllen Sie das Einwohnermeldeformular vollständig und korrekt aus.
  2. Wohnungsgeberbestätigung: Legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters vor.
  3. Ausweisdokumente: Zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  4. Anmeldung bestätigen lassen: Die Meldebehörde bestätigt Ihre Anmeldung und gibt Ihnen eine Meldebescheinigung.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihren alten Wohnsitz abzumelden. Diese Abrufbescheinigung müssen Sie dann im neuen Wohnort abgeben.

Sonstige Anmeldungspflichten

Neben der Ummeldung bei der Meldebehörde gibt es noch weitere Anmeldungspflichten, die Sie beachten sollten:

  • Kfz-Ummeldung: Falls Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie es ebenfalls bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden.
  • Steuerliche Änderungen: Informieren Sie das Finanzamt über Ihren Umzug und eventuelle Änderungen Ihrer Steuerklasse.
  • Versicherungen informieren: Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungen über Ihre Adressänderung, insbesondere die Krankenversicherung und Hausratversicherung.
  • Bankverbindungen ändern: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Bank über Ihre neue Adresse in Kenntnis gesetzt wird.
  • Schulen und Kindergärten: Melden Sie Ihre Kinder bei Schulen oder Kindergärten in Ihrer neuen Gemeinde an.

Fazit

Die Ummeldung in Feldkirchen (Bayern) ist eine Pflicht für alle Neubürger. Eine rechtzeitige und korrekte Anmeldung ist wichtig, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Informieren Sie sich im Voraus über die erforderlichen Dokumente und nehmen Sie alle nötigen Schritte vor, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Bei Fragen stehen Ihnen die zuständige Meldebehörde und andere Anlaufstellen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf und die erforderlichen Dokumente je nach Gemeinde unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher immer vorab bei der örtlichen Meldebehörde!

FAQ und Wissenswertes über Feldkirchen

In welchem Bundesland ist Feldkirchen?
Feldkirchen gehört zum Bundesland Bayern.

Wie groß ist die Fläche von Feldkirchen?
Feldkirchen dehnt sich auf eine Fläche von 22,66 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Feldkirchen?
Feldkirchen hat 2 077 Einwohner, davon sind 1 037 männlich und 1 040 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Feldkirchen?
Feldkirchen hat eine Bevölkerungsdichte von 92 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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