Ummelden in Dahme (Schleswig-Holstein)
Als neuer Bewohner oder Bewohnerin in Dahme (Schleswig-Holstein) ist es wichtig, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine Anleitung geben, wie Sie die Ummeldung korrekt durchführen können.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
1. Zuständiges Rathaus in Dahme
Um sich in Dahme umzumelden, müssen Sie das zuständige Rathaus aufsuchen.
2. Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes
- Anmeldeformular (in der Regel vom Rathaus bereitgestellt)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der neuen Wohnung
3. Ablauf der Ummeldung
Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie ins Rathaus gehen und sich dort ummelden. Bei Ihrer Ankunft müssen Sie sich zuerst an der Infotheke melden und angeben, dass Sie sich ummelden möchten.
Unter Umständen kann es erforderlich sein, vorab einen Termin zu vereinbaren. Informieren Sie sich am besten vorher auf der Website des Rathauses oder telefonisch über die geltenden Regelungen.
Nachdem Sie Ihre Daten und Unterlagen abgegeben haben, werden diese geprüft und Ihre Ummeldung wird in die Wege geleitet. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung per Post.
4. Weitere wichtige Informationen
- Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Für Kinder unter 16 Jahren müssen die Eltern die Ummeldung durchführen.
- Die Ummeldung erfolgt kostenfrei.
- Bei einem Umzug innerhalb von Dahme muss die Ummeldung trotzdem durchgeführt werden.
5. Fristen und Bußgelder
Wie bereits erwähnt, sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes kann variieren, informieren Sie sich am besten beim zuständigen Rathaus.
Zusammenfassung
Das Ummelden in Dahme (Schleswig-Holstein) ist eine wichtige Aufgabe nach einem Umzug. Mit den oben genannten Schritten und Unterlagen können Sie die Ummeldung korrekt durchführen. Vergessen Sie nicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug umzumelden, um Bußgelder zu vermeiden.