Ummelden in Brühl (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Brühl ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Dieser Vorgang wird als "Ummelden" bezeichnet und ist in Brühl (Baden-Württemberg) obligatorisch. Hier finden Sie wichtige Informationen und Anweisungen, um den Ummeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Hauptstraße 1
68782 Brühl
Wer muss sich ummelden?
Jeder, der in Brühl seinen Hauptwohnsitz hat, muss eine Ummeldung vornehmen. Das betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch ausländische Staatsangehörige, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Auch Kinder müssen umgemeldet werden, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Falls Sie bereits in Baden-Württemberg gemeldet waren und innerhalb des Bundeslandes umziehen, entfällt die Pflicht zur Abmeldung sowie zur Anmeldung am neuen Wohnort.
Wo kann man sich ummelden?
Für die Ummeldung sind die Bürgerbüros in Brühl zuständig. Sie können die Ummeldung persönlich vor Ort durchführen.
Was benötigt man für die Ummeldung?
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig)
- Wohnungsgeberbestätigung: Diese Bescheinigung wird vom Vermieter oder Eigentümer der neuen Wohnung ausgestellt und bestätigt Ihren Einzug. Alternativ können Sie auch eine Einzugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt beantragen.
- Anmeldeformular: Dieses Formular können Sie beim Bürgerbüro erhalten oder vorab online herunterladen und ausfüllen.
Ablauf der Ummeldung
- Vereinbaren Sie einen Termin im zuständigen Bürgerbüro oder gehen Sie während der Öffnungszeiten persönlich vorbei.
- Nehmen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) mit zum Termin und legen Sie diese dem Sachbearbeiter vor.
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben Sie es zusammen mit den Unterlagen ab.
- Der Sachbearbeiter überprüft Ihre Angaben, nimmt die Daten auf und führt die Ummeldung durch.
- Sie erhalten eine Meldebestätigung als Nachweis über die erfolgte Ummeldung. Bewahren Sie diese gut auf.
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Anforderungen:
- Bei EU-Bürgern ist der Personalausweis ausreichend.
- Bei Nicht-EU-Bürgern wird der Aufenthaltstitel oder das Visum benötigt.
Es kann sein, dass weitere Dokumente erforderlich sind, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Bürgerbüro Kontakt aufzunehmen und die genauen Anforderungen zu klären.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Ummeldung in Brühl (Baden-Württemberg), wie beispielsweise Ausnahmen oder besondere Fälle, besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Gemeinde Brühl oder kontaktieren Sie das zuständige Bürgerbüro. Beachten Sie, dass in diesem Beitrag keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung enthalten sind.
Bitte beachten Sie, dass sich die Anforderungen und Abläufe gegebenenfalls ändern können. Es ist daher ratsam, die aktuellen Informationen direkt beim Bürgerbüro einzuholen.