Ummelden in Breitingen (Baden-Württemberg)

084255008024 Breitingen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Gemeindeverwaltungsverband Langenau
Postfach 268
89129 Langenau

084255008024 streetview amt Breitingen

Warum ist ein Ummelden wichtig?

Beim Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde ist es wichtig, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde umzumelden. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass alle Einwohner*innen ordnungsgemäß erfasst werden und ihre Anliegen bei der Gemeinde geltend machen können.

Die Meldebehörde in Breitingen

Die für Breitingen zuständige Meldebehörde befindet sich im Rathaus der Gemeinde. Hier sollten Sie als Neubürger*in vorbeigehen, um Ihre Adressänderung anzugeben. Die Adresse des Rathauses lautet: [Adresse einfügen].

Welche Dokumente benötigen Sie?

Beim Ummelden sollten Sie folgende Dokumente mitbringen: - Personalausweis oder Reisepass - Anmeldeformular (erhältlich vor Ort oder manchmal auch online zum Download) - Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen und zu unterschreiben)

Der Ummeldevorgang

  1. Vorbereitung: Füllen Sie das Anmeldeformular sorgfältig aus und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.
  2. Besuch der Meldebehörde: Gehen Sie zur Meldebehörde im Rathaus und reichen Sie alle Unterlagen ein. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wird Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine Bestätigung über die Abmeldung aushändigen.
  3. Neue Adresse angeben: Geben Sie die neue Adresse sowie den Einzugszeitpunkt an. Die Meldebehörde aktualisiert Ihre Daten in ihrem System.
  4. Abholung der Meldebestätigung: Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Was passiert nach dem Ummelden?

Nachdem Sie erfolgreich umgemeldet wurden, werden Ihre Daten in das Melderegister der Gemeinde eingetragen. Dies hat verschiedene Auswirkungen: - Sie erhalten eine neue Steuernummer, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. - Ihre Krankenkasse wird automatisch informiert und Ihr Versicherungsschutz wird auf die neue Adresse übertragen. - Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen und können somit an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Fristen und Bußgelder

Wie bereits erwähnt, ist das Ummelden innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstoß kann ein Bußgeld verhängt werden. Daher ist es ratsam, die Ummeldung schnellstmöglich zu erledigen.

Fazit

Das Ummelden in Breitingen ist eine wichtige Angelegenheit, die nicht vernachlässigt werden sollte. Durch die korrekte Ummeldung werden Sie Mitglied der Gemeinschaft und können Ihre Rechte als Bürger*in wahrnehmen. Beachten Sie die genannten Schritte und Voraussetzungen, um den Ummeldevorgang reibungslos zu gestalten.

FAQ und Wissenswertes über Breitingen

In welchem Bundesland ist Breitingen?
Breitingen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Breitingen?
Breitingen dehnt sich auf eine Fläche von 2,89 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Breitingen?
Breitingen hat 352 Einwohner, davon sind 176 männlich und 176 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Breitingen?
Breitingen hat eine Bevölkerungsdichte von 122 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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