Ummelden in Bartholomä (Baden-Württemberg)

Wenn Sie nach Bartholomä, einer Gemeinde in Baden-Württemberg, umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über den Ummeldeprozess in Bartholomä und bietet Ihnen einige wichtige Informationen.

081365006007 Bartholomae

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Gemeindeverwaltungsverband Rosenstein
Hauptstraße 53
73540 Heubach

081365006007 streetview amt Bartholomae

1. Ummeldepflicht in Bartholomä

In Bartholomä besteht ebenso wie in anderen deutschen Gemeinden eine Ummeldepflicht. Das bedeutet, dass Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem neuen Wohnort innerhalb einer bestimmten Frist anmelden müssen. Die genaue Frist variiert je nach Gemeinde. In Bartholomä beträgt die Frist 14 Tage.

2. Was benötigen Sie für die Ummeldung?

Für die Ummeldung in Bartholomä benötigen Sie einige Dokumente und Informationen. Hier sind die wichtigsten:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument mit.
  • Meldebescheinigung: Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre aktuelle Meldebescheinigung von Ihrem alten Wohnort mitbringen.
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Bringen Sie den Mietvertrag oder den Eigentumsnachweis Ihrer neuen Wohnadresse mit.
  • Anmeldeformular: In Bartholomä müssen Sie ein spezielles Anmeldeformular ausfüllen. Dieses erhalten Sie bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder können es oft auch online herunterladen.

3. Ummeldung bei der Gemeindeverwaltung

Um sich in Bartholomä umzumelden, müssen Sie persönlich zur Gemeindeverwaltung gehen. Dort werden Sie gebeten, das Anmeldeformular auszufüllen und die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Ummeldung.

4. Ummeldung des Fahrzeugs und weiterer Institutionen

Neben der Ummeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie auch daran denken, Ihr Fahrzeug umzumelden. Hierfür müssen Sie Kontakt mit der örtlichen Zulassungsstelle aufnehmen.

Des Weiteren sollten Sie Ihre Versicherungen, Banken, Arbeitgeber und andere relevante Institutionen über Ihren Umzug informieren und Ihre Adressänderung bekanntgeben.

Fazit

Die Ummeldung in Bartholomä ist ein wichtiger Schritt, den Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug erledigen sollten. Denken Sie daran, die erforderlichen Dokumente mitzubringen und persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig zu werden. Vergessen Sie außerdem nicht, Ihr Fahrzeug umzumelden und wichtige Institutionen über Ihre Adressänderung zu informieren.

FAQ und Wissenswertes über Bartholomä

In welchem Bundesland ist Bartholomä?
Bartholomä gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Bartholomä?
Bartholomä dehnt sich auf eine Fläche von 20,75 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Bartholomä?
Bartholomä hat 2 020 Einwohner, davon sind 997 männlich und 1 023 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Bartholomä?
Bartholomä hat eine Bevölkerungsdichte von 97 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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