Ummelden in Aßling(Bayern)
Wenn Sie nach Aßling (Bayern) ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen ummelden. Das Ummelden ist wichtig, da es gesetzlich vorgeschrieben ist und dazu dient, Ihren neuen Wohnsitz offiziell zu registrieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Ummelden in Aßling zur Verfügung.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Postfach 1128
85615 Aßling
Wer muss sich ummelden?
die Meldepflicht trifft alle Personen, die nach Aßling (Bayern) ziehen und ihren neuen Wohnsitz dort haben.
Wo muss ich mich ummelden?
Die Ummeldung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung Aßling. Hier erhalten Sie die entsprechenden Meldeformulare und können Ihre neue Adresse angeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen bei der Ummeldung in Aßling vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Aufenthaltstitel bei ausländischen Staatsbürgern)
- Anmeldebestätigung des Wohnungsgebers (bei Einzug in eine neue Wohnung)
- Hinweis: Bei Familien mit minderjährigen Kindern wird auch die Geburtsurkunde der Kinder benötigt.
- eventuell weitere Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (bei Namensänderung)
Wie läuft die Ummeldung ab?
- Füllen Sie das Meldeformular aus.
- Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Nachdem alle Unterlagen überprüft wurden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgte Ummeldung.
Muss ich eine Ummeldegebühr bezahlen?
Ja, in Aßling fällt eine Ummeldegebühr an. Die genaue Höhe der Gebühr kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Wichtige Hinweise
- Für die Ummeldung haben Sie zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs Zeit.
- Vergessen Sie nicht, auch Ihre Bank, Versicherung, Arbeitgeber und andere wichtige Stellen über Ihre Adressänderung zu informieren.
- Achten Sie darauf, dass bei einem Auszug aus Aßling ebenfalls eine Abmeldung bei der Gemeinde erfolgen muss.
- Bei weiteren Fragen zur Ummeldung können Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung Aßling wenden.
Nehmen Sie die Ummeldung in Aßling innerhalb der angegebenen Frist ernst, um keine Probleme mit den Behörden zu bekommen und um sicherzustellen, dass Sie weiterhin wichtige Informationen und Post von offiziellen Stellen erhalten.