Ummelden in Amt Plessa (Brandenburg)
Wenn du umziehst oder deine Adresse änderst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen bei deinem neuen Wohnort ummelden. In Brandenburg ist das Amt Plessa zuständig für die Meldeangelegenheiten und bietet verschiedene Möglichkeiten zur Ummeldung an.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Steinweg 6
04928 Plessa
Ummeldung im Bürgeramt
Die Ummeldung kann persönlich im Bürgeramt des Amt Plessa erfolgen. Dazu musst du einen Termin vereinbaren und deine Identität nachweisen. Hierfür benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Das Formular zur Anmeldung erhältst du vor Ort oder kannst es im Voraus herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Ummeldung per Post
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die Ummeldung per Post vorzunehmen. Hierfür musst du das ausgefüllte Formular zur Anmeldung zusammen mit einer Kopie deines Personalausweises und der Wohnungsgeberbestätigung an das Bürgeramt schicken. Beachte, dass die Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen erfolgen muss, daher ist es ratsam, den Brief rechtzeitig abzusenden.
Online Ummelden
Das Amt Plessa bietet auch die Option zur Online-Ummeldung an. Hierfür musst du auf der Website des Amt Plessa das entsprechende Online-Formular ausfüllen und absenden. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen. Auch hier musst du die Wohnungsgeberbestätigung und eine Kopie deines Ausweisdokuments hochladen.
Mitteilung an weitere Behörden
Nach erfolgter Ummeldung solltest du auch weitere Behörden über deine Adressänderung informieren. Dazu gehören beispielsweise das Finanzamt, die Krankenkasse, die Banken und Versicherungen. Hierfür kannst du entweder persönlich vorbeigehen, die Änderungen telefonisch mitteilen oder Formulare ausfüllen und postalisch zusenden.
Fazit
Die Ummeldung deines Wohnsitzes in Amt Plessa ist dank verschiedener Optionen relativ unkompliziert. Du kannst entweder persönlich im Bürgeramt vorbeigehen, die Ummeldung per Post vornehmen oder sogar online erledigen. Wichtig ist jedoch, dass du die Ummeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen durchführst und auch andere Behörden über deine Adressänderung informierst.